Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2015

Bern, 23.02.2016 - Schweizer Unternehmen haben 2015 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 446,6 Millionen Franken Kriegsmaterial in 71 Länder exportiert (2014: 563,5 Millionen). Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 21 Prozent und einem Anteil von 0,16* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig ist das Volumen neuer Bewilligungen um 35 Prozent auf 769 Millionen Franken gestiegen. Das SECO hat die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auch im vergangenen Jahr in verschiedenen Bestimmungsländern vor Ort überprüft.

1. Statistische Angaben zur Kriegsmaterialausfuhr
Wie die gesamte Warenausfuhr** aus der Schweiz, die 2015 gegenüber dem Vorjahr um rund 2 Prozent tiefer ausgefallen ist, verzeichneten auch die Kriegsmaterialausfuhren im vergangenen Jahr eine Abnahme um 116,9 Millionen Franken auf 446,6 Millionen Franken. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber 2014 um 21 Prozent.

Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Ausfuhr gepanzerter Radfahrzeuge und entsprechender Bestandteile nach Deutschland (47,3 Millionen), die Lieferung von Feuerleitgeräten zu Fliegerabwehrsystemen nach Indien (45,5 Millionen) und von Fliegerabwehrsystemen inklusive Ersatzteilen nach Indonesien (43,3 Millionen).

Rund 56 Prozent (2014: 66 Prozent) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung)***.

Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 53,6 Prozent (2014: 60,9 Prozent) aller Ausfuhren aus, nach Amerika 10,4 Prozent (9 Prozent), nach Asien 32,3 Prozent (29,7 Prozent), nach Afrika 3,7 Prozent (0,2 Prozent) und nach Australien 0,1 Prozent (0,1 Prozent).

Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 130,3 Millionen Franken, gefolgt von Indien mit 45,5 Millionen Franken, Indonesien mit 44,2 Millionen Franken, den USA mit 26,3 Millionen Franken und Italien mit 24,4 Millionen Franken.
Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen im Jahr 2015 30,4 Prozent auf Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5) und 25,2 Prozent auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3). 15,1 Prozent entfielen auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6), 14,9 Prozent auf Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 2) und 5,2 Prozent auf militärische Explosiv-, Brenn- und Treibstoffe (Kat. KM 8).

Die restlichen 9,2 Prozent verteilten sich auf 5 weitere Kategorien.

Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2'238 neue Ausfuhrgesuche unterbreitet (2014: 2‘477). Davon wurden 2'191 Gesuche im Wert von 1,018 Milliarden Franken bewilligt. Im Gegensatz zum Vorjahr (5) wurden keine Gesuche abgelehnt.
249 Millionen Franken der im vergangenen Jahr bewilligten Ausfuhren im Gesamtumfang von 1'018 Millionen Franken gehen auf bereits früher bewilligte Geschäfte zurück. Neu bewilligte Ausfuhrgesuche machen rund 769 Millionen Franken aus, was im Vergleich mit dem Vorjahr (568) einer wertmässigen Zunahme von 201 Millionen Franken entspricht.

Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Bewilligte Gesuche gelangen teilweise erst in der folgenden Berichtsperiode zur Ausfuhr. Zudem werden Bewilligungen häufig nicht genutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus anderen Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert.

2015 erkundigten sich die Exporteure in 49 Fällen (2014: 80), ob eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erteilt werden könnte. 15 (37) dieser Voranfragen wurden ablehnend beantwortet. Die negativen Antworten betrafen Länder in Asien, Afrika, Osteuropa, im Mittleren Osten sowie in der Karibik. Begründet wurden sie mit der Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität sowie der Situation im Innern des Bestimmungslandes. Massgebend waren darüber hinaus die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung und einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger.

2. Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen
Mit dem jährlichen Bericht zur Exportkontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen erhöht die Schweiz entsprechend den internationalen Bestrebungen die Transparenz in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde die Ausfuhr von 7‘933 (2014: 16‘020) Kleinwaffen und leichten Waffen bewilligt. Hauptabnehmer sind ausländische Waffenhandels- und Industriebetriebe sowie ausländische Streitkräfte, ausländische Polizeieinheiten sowie andere staatliche Stellen.

In der durch das unabhängige «Graduate Institute of International and Development Studies» in Genf jährlich durchgeführten Untersuchung zur Transparenz im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen belegt die Schweiz seit 2009 ohne Unterbruch den ersten Platz. In diesem Jahr sollen die neusten Transparenzangaben erst im Juni 2016 präsentiert werden. Aus diesem Grund können noch keine Informationen über das Abschneiden der Schweiz im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt werden.


3. Durchsetzung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen mittels Vor-Ort-Kontrollen (Post-shipment verifications)
Seit dem 1. November 2012 hat die Schweiz die Möglichkeit, sich im Rahmen der Erteilung einer Bewilligung für die Ausfuhr von Kriegsmaterial das Recht auszubedingen, die Einhaltung der notwendigen Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor Ort zu überprüfen.

Von diesem Recht Gebrauch machend hat das SECO 2015 in Estland, Ghana, Indonesien, Jordanien, Libanon, Macau, Mexiko, Südkorea sowie in der Türkei planmässig sogenannte Post-Shipment Verifications (PSV) durchgeführt. In all diesen Ländern hat sich im Rahmen der Kontrollen gezeigt, dass sie ihre Verpflichtung, das erhaltene Kriegsmaterial nicht ohne das Einverständnis der Schweiz zu reexportieren, eingehalten haben.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die Kriegsmaterialexporte vor Ort überprüfen. Das SECO wird mit Unterstützung des EDA und des VBS auch in Zukunft PSV durchführen.

4. Revision der Kriegsmaterialverordnung
Am 19. August 2015 hat der Bundesrat die KMV ergänzt, um die Durchfuhr von Kriegsmaterial mit Zivilluftfahrzeugen durch den Schweizer Luftraum explizit zu regeln. Die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen erfolgte am 1. Oktober 2015.

Mit dem neugeschaffenen Artikel 5c der KMV werden Kriegsmaterialdurchfuhren durch den Schweizer Luftraum mit Zivilluftfahrzeugen bewilligt, wenn dies dem Völkerrecht nicht widerspricht. Zusätzlich werden die in Artikel 5 KMV für alle Kriegsmaterialgeschäfte geltenden Bewilligungskriterien zur Beurteilung herbeigezogen. Anders als für Aus- oder Durchfuhren auf dem Landweg kommt diesen Kriterien aber kein zwingender Charakter zu. Die neue Regelung stellt die Kohärenz mit der bestehenden Regelung für Staatsluftfahrzeuge (Einhaltung des Völkerrechts) und der bisherigen Praxis sicher. Gleichzeitig ermöglicht sie die Wahrung der öffentlichen Interessen der Schweiz und lässt mehr Spielraum in der Einzelfallbeurteilung, um übergeordneten aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen Rechnung zu tragen.

5. Internationale Entwicklungen im Bereich der Kontrolle von konventionellen Rüstungsgütern
Am 24. Dezember 2014 ist der im Rahmen der UNO im Jahr 2013 verabschiedete Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Nach dessen Genehmigung durch die eidgenössischen Räte und dem unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist trat der ATT für die Schweiz am 30. April 2015 in Kraft. Per Mitte Februar 2016 war er bereits von 130 Staaten unterzeichnet und von 81 Staaten ratifiziert.

Mit Inkrafttreten des ATT sind die Vertragsstaaten verpflichtet, ein Sekretariat einzurichten, das sie bei der wirksamen Durchführung des Vertrags unterstützt. Neben Port of Spain (Trinidad und Tobago) und Wien (Österreich) kandidierte auch Genf für den Sitz des Sekretariats und konnte sich gegen die Mitbewerber durchsetzen. Im Rahmen der ersten Vertragsstaatenkonferenz des ATT vom 24. bis 27. August 2015 in Mexiko wurde Genf einstimmig als Sekretariatssitz bestätigt. Von der Niederlassung des ATT-Sekretariats in Genf verspricht sich die Schweiz optimale Voraussetzungen für die Umsetzung der Vertragsziele. So sind in Genf bereits über 170 Staaten durch ihre Missionen vertreten, die sich untereinander hinsichtlich der Umsetzung des Vertrags koordinieren und unterstützen können. Gleichzeitig kann auf das in Genf vorhandene Expertenwissen mit Bezug zur Proliferation von Rüstungsgütern und Kleinwaffen zurückgegriffen werden, das von zahlreichen NGOs und Forschungseinrichtungen bereitgestellt wird. Nicht zuletzt wird die Ansiedlung des ATT-Sekretariats in Genf dessen Profil als Kompetenzstandort für internationale Sicherheitspolitik stärken.


6. Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 Güterkontrollverordnung (GKV)
Das SECO veröffentlicht ebenfalls eine Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 der Güterkontrollverordnung (bspw. unbewaffnete militärische Trainingsflugzeuge, Aufklärungsdrohnen, Nachsichtgeräte). Der Gesamtwert der nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung erteilten Einzelbewilligungen belief sich 2015 auf 1'165 Millionen Franken, wovon 1'014 Millionen Franken bereits früher bewilligte Geschäfte betreffen. Damit wurden im vergangenen Jahr neue Geschäfte in der Höhe von 151 Millionen Franken bewilligt. Bewilligungen sind gemäss Güterkontrollverordnung ein Jahr gültig und müssen nach einer einmaligen Verlängerung von 6 Monaten neu erteilt werden. Im Zolltarif besteht keine Aufschlüsselung für besondere militärische Güter; daher können keine Daten über die tatsächlich ausgeführten Güter erhoben werden.

*Aufgrund der Berücksichtigung des Handels mit Gold, Silber in Barren und Münzen in der Aussenhandelsstatistik lässt sich dieser Wert nicht mit demjenigen früherer Jahre vergleichen.

**Gesamter Aussenhandel, d.h. inkl. Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.

***Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.


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