Korrekte Preisanschrift bei Fitnessinstituten – Kontrollkampagne 2016
Bern, 19.12.2016 - Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2016 Kontrollen über die Preisbekanntgabe von Dienstleistungen bei Fitnessinstituten durchgeführt. Ergänzend wurde auch die Preisanschrift von Warenangeboten überprüft. Die Fitnessinstitute sind grundsätzlich PBV-fit.
Es ist erfreulich, dass gesamtschweizerisch die Preisanschrift sowohl bei den Dienstleistungsangeboten als auch bei den Warenangeboten überwiegend korrekt war. Insgesamt wurden bei den Fitnessinstituten 763 Dienstleistungsangebote sowie 558 Warenangebote auf korrekte Preisanschrift kontrolliert. Die überprüften Fitness-Dienstleistungen umfassten alle Arten von Dienstleistungen, welche dem primären Ziel der Verbesserung der körperlichen Fitness dienen (z.B. Kraft- und Ausdauertraining sowie Gruppen-Kurse). Ergänzend wurde bei den Fitnessinstituten die Preisanschrift von Waren überprüft, sofern sie solche neben den Dienstleistungen im Angebot hatten (z.B. Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung und Zubehör). Nicht kontrolliert wurden demgegenüber Dienstleistungen, welche nicht primär die Verbesserung der körperlichen Fitness anstreben, zum Beispiel Kampfsport-Studios, Tanzschulen oder Massagedienstleister.
An der koordinierten Aktion beteiligten sich 21 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TI, UR, VD, VS, ZH). Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Fitnessinstitute musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) im jeweiligen Kanton umgesetzt wird. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen von Anfang Mai bis Mitte Oktober 2016 durchgeführt. .
Bei den angebotenen Fitness-Dienstleistungen war die Preisanschrift bei 79% der kontrollierten Unternehmen korrekt (d.h. alle Dienstleistungen waren spezifiziert und mit einem gut lesbaren Preis angeschrieben). Bei 21% war die Preisanschrift nicht korrekt: 11% der kontrollierten Unternehmen schrieben die Preise ihrer Dienstleistungen unvollständig oder fehlerhaft an (d.h. entweder waren nicht alle Dienstleistungen mit einem Preis versehen oder die Preisangaben waren zwar vorhanden, aber fehlerhaft); bei 10% der kontrollierten Unternehmen war die Preisanschrift nicht vorhanden (d.h. sie gaben keine Preise für ihre Dienstleistungen bekannt).
Bei denjenigen Fitnessinstituten, die zusätzlich Waren anbieten, war die Preisanschrift bei 85% der kontrollierten Unternehmen korrekt (d.h. alle Produkte waren spezifiziert und mit einem gut lesbaren Preis angeschrieben). Bei 15% war die Preisanschrift nicht korrekt: 13% der kontrollierten Unternehmen schrieben die Warenangebote unvollständig oder fehlerhaft an (d.h. entweder waren nicht alle Waren mit einem Preis versehen oder die Preisangaben waren zwar vorhanden, aber fehlerhaft); bei 2% der kontrollierten Unternehmen war die Preisanschrift nicht vorhanden (d.h. sie gaben keine Preise für die Waren bekannt).
Nur in 8 Fällen bzw. 1% der total durchgeführten Kontrollen war eine Strafanzeige an die zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde erforderlich. Die Strafanzeigen erfolgten wegen inexistenter Preisanschrift oder wegen Nichtverbesserung der gerügten Mängel innert angesetzter Frist.
Das SECO beabsichtigt in seiner Eigenschaft als Aufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der PBV auch im nächsten Jahr, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchzuführen. Geplant ist, im Jahr 2017 die Thematik „Vergleichspreise bei Elektro-Haushaltgeräten“ zu kontrollieren. Ziel der kantonsübergreifenden Kampagnen ist es, dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.
Die Detailergebnisse der durchgeführten Kontrollkampagne 2016 können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen erfragt werden: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/Vollzugs_auskunftstellen.html. Anfragen an den Kanton BE richten Sie bitte per E-Mail an: Medienkontakt@vol.be.ch.
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