Bekämpfung von Lohndruck und Schwarzarbeit

Bern, 12.06.2018 - Die flankierenden Massnahmen sind seit 15 und das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ist seit 10 Jahren in Kraft. Der Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union und der Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zeigen, dass die Kontrolldichte im Jahr 2017 hoch war. Lohnunterbietungen und Schwarzarbeit wurden effektiv bekämpft. Die Kontrollen erfolgten dort, wo das Risiko von Verstössen am höchsten war.

Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung ist die Anzahl der Betriebskontrollen mit 11'971 Kontrollen im Jahr 2017 konstant geblieben und diejenige der Personenkontrollen um 2% gestiegen (36'072 Kontrollen).

Gesamtschweizerisch haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2017 weniger Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit festgestellt (13'359, -12%). Insgesamt nahm auch die Zahl der Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen gegenüber dem Vorjahr ab (3'034, -10%).

Die Zahl der Arbeitgeber, die die Löhne im vereinfachten Verfahren abrechnen, stieg gegenüber 2016 von 61 000 auf knapp 70 000. Weiter wurden im Jahr 2016 die Löhne von rund 69 000 Arbeitnehmenden und Beiträge von insgesamt rund 28 Millionen Franken über dieses Verfahren abgerechnet.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat sich in den letzten zehn Jahren etabliert und erfolgt heute koordiniert und risikobasiert.

Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
Im Jahr 2017 haben die Vollzugsorgane die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 170 000 Personen und bei mehr als 44 000 Unternehmen in der Schweiz überprüft. Gesamtschweizerisch wurden 7% der Schweizer Arbeitgeber, 36% der Entsandten und 33% der selbständigen Dienstleistungserbringer einer Kontrolle unterzogen.

Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) haben im Zeitraum von 2016−2017 einen leichten Anstieg der Lohnunterbietungen bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern auf 13% und bei den kontrollierten Entsendebetrieben auf 16% festgestellt (11% bzw. 14% im Zeitraum 2014−2015). Die Quote der Verstösse gegen die in den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen festgelegten minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen hat gemäss den paritätischen Kommissionen bei Schweizer Arbeitgebern dagegen von 27% auf 24% und bei Entsendebetrieben von 25% auf 24% abgenommen. Von den 6 634 kontrollierten Selbständigerwerbenden wurde bei 7% eine Scheinselbständigkeit vermutet.

Die Vollzugsorgane wenden eine risikobasierte Kontrollstrategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation am Arbeitsmarkt und sind somit mit einer gewissen Vorsicht zu interpretieren.

Positiv hervorzuheben ist, dass 2017 mehr Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurden. Das gilt für mehr als 50% der bei Schweizer Arbeitgebern durchgeführten Verfahren. Bei den Entsendebetrieben liegt die Erfolgsquote mit 81% noch höher.

Die flankierenden Massnahmen sind ein wichtiges Dispositiv zur Bekämpfung von Missbräuchen. Sie können gezielt eingesetzt werden und beruhen auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Stellen.

Koordinierte Arbeitsmarktaufsicht
Die Ziele der Arbeitsmarktaufsicht sind die Sicherstellung der Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen sowie der Schutz aller Arbeitnehmenden und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Unternehmen. Die flankierenden Massnahmen wirken den Risiken einer missbräuchlichen Lohnunterbietung entgegen und sorgen für die Einhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Schweizer und europäische Unternehmen. Mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit werden die Arbeitnehmerinteressen geschützt sowie Verzerrungen des Wettbewerbes zwischen den Unternehmen bekämpft. Durch die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit können Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Schwarzarbeit verstärkt bekämpft werden. Der risikobasierte Vollzug des BGSA und der flankierenden Massnahmen trägt seit nunmehr 10 respektive 15 Jahren massgeblich zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bei.


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