15 Jahre Schweizer Lohnschutz

Bern, 23.05.2019 - Die flankierenden Massnahmen sind vor fünfzehn Jahren in Kraft getreten, um der Befürchtung eines Lohndruckes aufgrund der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes zu begegnen. Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) ermöglicht seit mehr als zehn Jahren die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die beiden am 23. Mai 2019 veröffentlichten Berichte zeigen auf, dass die Kontrolldichte auf dem Arbeitsmarkt auch 2018 hoch blieb und ein System gewährleistet ist, welches es ermöglicht, Verstösse gezielt dort zu bekämpfen, wo deren Risiken hoch sind.

Mit der Einführung der flankierenden Massnahmen vor 15 Jahren wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen. Durch den Wegfall der Bewilligungspflicht für ausländische Arbeitnehmer wurde das System durch gezielte Ex-post-Kontrollen und die Einrichtung einer umfassenden Arbeitsmarktbeobachtung, einschliesslich Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern, ersetzt. Dieser Mechanismus stärkt die Rolle der Sozialpartner.

In diesen fünfzehn Jahren hat sich die Anzahl Kontrollen erhöht und auf hohem Niveau stabilisiert. Parallel zu dieser Entwicklung hat sich die Qualität der Kontrollen verbessert. Seit 2004 hat sich das System der flankierenden Massnahmen weiterentwickelt. Die verschiedenen Anpassungen der Gesetzgebung und des Vollzuges haben den Gesetzesvollzug effektiver, effizienter und auf die Risiken des Arbeitsmarktes basierend gemacht.

Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
Im Jahr 2018 überprüften die Vollzugsorgane die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen bei 173'000 Personen und bei mehr als 42'000 Betrieben in der Schweiz. Auf nationaler Ebene wurden 7% der Schweizer Betriebe, 35% der entsandten Arbeitnehmer und 31% der selbständigen Dienstleistungserbringer kontrolliert. Für Schweizer Betriebe blieben die von den kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) erfassten Lohnunterbietungsquoten im Zeitraum von 2017 bis 2018 mit 13% stabil, ebenso wie die von den paritätischen Kommissionen (PK) im Jahr 2018 erfassten Verstösse gegen Mindestlöhne mit 24%. Andererseits sanken die Quoten bei den Entsendungen von 16% auf 15% der von den TPK festgestellten Lohnunterbietungen und von 25% auf 21% der von den PK festgestellten Verstösse der Mindestlöhne. Unter den 5’858 selbständigen Dienstleistungserbringern wurden in 6% der Fälle eine Scheinselbständigkeit vermutet. Die Vollzugsorgane wenden eine risikobasierte Kontrollstrategie an. Die so berechnete Unterbietungsquote und Mindestlohnverstösse sind daher nicht repräsentativ für den gesamten Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden. Positiv zu vermerken ist, dass sich die Erfolgsquote der Verständigungsverfahren im Jahr 2018 bei den Entsendebetrieben auf 85% verbessert hat. Mehr als 50% davon wurden bei Schweizer Arbeitgebern durchgeführt. Die flankierenden Massnahmen sind ein notwendiges Instrument zur Missbrauchsbekämpfung. Dieses handelt gezielt und auf der Grundlage einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Behörden.

Schwarzarbeitsbekämpfung auf stabilem Niveau
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden im Jahr 2018 mit dem Einsatz von gesamtschweizerisch rund 78 Vollzeitstellen 12'023 Betriebs- und 37'111 Personenkontrollen durchgeführt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 0.4% bei den Betriebs- und 2.9% bei den Personenkontrollen. Die Kantone haben dabei schwerpunktmässig im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel Kontrollen durchgeführt.

Mit 15’740 Verdachtsmomenten und 4'134 Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen war auch in diesen Bereichen eine Zunahme von 18% bzw. 36% im Vergleich zum Kontrolljahr 2017 festzustellen. Die Zunahme der Rückmeldungen der Spezialbehörden dürfte grossmehrheitlich auf die per 1. Januar 2018 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zurückzuführen sein. Das revidierte Gesetz verpflichtet neu die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie die Staatsanwaltschaften, die Kontrollorgane, die in die Sachverhaltsabklärung involviert waren, über rechtskräftige Entscheide und Urteile zu informieren.

Eine weitere Auswirkung der Revision des Schwarzarbeitsgesetzes hat sich bei der Anzahl Nutzer des vereinfachten Abrechnungsverfahrens gezeigt. Im Zuge der Revision wurden Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie im eigenen Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder vom vereinfachten Abrechnungsverfahren ausgeschlossen. Die Zahl der Anwender dieses Verfahrens sank von 69’875 Arbeitgebern im Jahr 2017 auf 67'774 Arbeitgeber im Jahr 2018. Weiter wurden im Jahr 2017 die Löhne von 76’444 Arbeitnehmenden und Beiträge von insgesamt rund 29 Millionen Franken über dieses Verfahren abgerechnet.

Synergien zwischen FlaM und BGSA
Durch die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit können Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Schwarzarbeit verstärkt bekämpft werden. Der risikobasierte Vollzug des BGSA und der flankierenden Massnahmen trägt seit nunmehr 10 respektive 15 Jahren massgeblich zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bei.


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