Erstes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Handelsabkommen Schweiz–Vereinigtes Königreich
Bern, 08.06.2021 - Am 1. Januar 2021 trat das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) in Kraft. Der zuständige Gemischte Ausschuss hielt am 8. Juni 2021 sein konstituierendes Treffen ab. Dabei wurden zentrale Themen für die Handelsbeziehungen zum Vereinigten Königreich wie die Ursprungskumulation und die Weiterentwicklung des Abkommens diskutiert.
Am 8. Juni 2021 traf sich der Gemischte Ausschuss des ins Handelsabkommen Schweiz-UK inkorporierten Freihandelsabkommens zu seiner ersten Sitzung. Seine Aufgabe ist es unter anderem sicherzustellen, dass das Handelsabkommen ordnungsgemäss funktioniert. Anlässlich dieser Sitzung, die per Videokonferenz stattgefunden hat, hat der Gemischte Ausschuss seine eigenen Verfahrensregeln verabschiedet. Darin wird die zukünftige Zusammenarbeit geregelt.
Änderung der Ursprungsregeln
Die Schweiz und das UK einigten sich anlässlich des Treffens des Gemischten Ausschusses darauf, die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) in das Handelsabkommen aufzunehmen. Diese Änderung soll unter Vorbehalt der erforderlichen Genehmigungsprozesse per 1. September 2021 vorläufig angewendet und anschliessend dem Parlament vorgelegt werden. Bereits in einer gemeinsamen Erklärung zu den Ursprungsregeln vom 11. Februar 2019 vereinbarten die Schweiz und das Vereinigte Königreich, die Ergebnisse des Revisionsprozesses des PEM-Übereinkommens zu berücksichtigen. Dank dieser Abkommensänderung werden die Unternehmen von moderneren Ursprungsregeln im Handel zwischen der Schweiz und dem UK profitieren.
Im Hinblick auf die per 1. September 2021 vorgesehene Änderung der Ursprungsregeln des Handelsabkommens Schweiz-UK wird auch die Kumulation mit Vormaterialien aus der EU und der Türkei bereits ab dem 9. Juni 2021 wieder ermöglicht.
Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen
Beide Seiten bestätigten ihr Interesse, die Handelsbeziehungen weiterzuentwickeln. Dies sieht auch die Revisionsklausel des Handelsabkommens Schweiz-UK vor. Zu diesem Zweck definierte der Gemischte Ausschuss das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Aufnahme von Gesprächen über die beidseitigen Interessen und die angestrebten Ziele.
Der Gemischte Ausschuss tagte unter dem Vorsitz der Schweiz. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge im SECO.
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