Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Informationen - Staatsvertragliche Vereinbarungen MRA

Damit Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie den technischen Vorschriften des Importstaates entsprechen und entsprechend geprüft werden. Weichen die Vorschriften zweier Staaten voneinander ab, müssen Hersteller unterschiedliche Produktserien für beide Märkte herstellen. Werden im Exportstaat durchgeführte Konformitätsbewertungen nicht anerkannt, ist zusätzlich eine erneute Prüfung im Importstaat nötig (doppelte Konformitätsbewertung). Solche Unterschiede oder fehlende Anerkennungen behindern den grenzüberschreitenden Handel und gelten als technische Handelshemmnisse. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreements, MRA) dienen dazu, diese Hindernisse zu beseitigen.

Zwei Personen in Anzügen geben sich die Hand.

Ziel und Inhalt der MRA

Das Ziel von MRA ist es, technische Handelshemmnisse abzubauen und einen möglichst ungehinderten Zugang zu ausländischen Märkten zu erreichen. Es werden zwei Formen von MRA unterschieden: Sogenannte «traditionelle» und «erweiterte» Abkommen über die gegenseitige Anerkennung.

Traditionelle Abkommen über die gegenseitige Anerkennung

Im Rahmen von traditionellen MRA kann sich ein Importstaat zur Anerkennung der im Exportstaat durchgeführten Konformitätsbewertungen verpflichten, wenn das Produkt in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften des Importlandes hergestellt und die Konformitätsprüfung von einer durch das Abkommen anerkannten Konformitätsbewertungsstelle des Exportstaates durchgeführt worden ist (Vermeidung doppelter Konformitätsbewertungen). Das Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada verfolgt diesen Ansatz.

Erweiterte Abkommen über die gegenseitige Anerkennung

Sind die technischen Vorschriften zweier Vertragsstaaten in gewissen Produktsektoren harmonisiert, können diese im Abkommen als gleichwertig anerkannt werden. In diesem Fall ist für den Marktzutritt für diese beiden Staaten nur eine Konformitätsbewertung erforderlich, welche basierend auf den technischen Vorschriften des Exportstaates von einer durch das Abkommen anerkannten Konformitätsbewertungsstelle des Exportstaates ausgestellt werden kann. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie das Abkommen zwischen der Schweiz und den EWR/EFTA-Staaten verfolgen diesen vertieften Ansatz.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sind ein handelspolitisch bedeutsames und im Rahmen der WTO anerkanntes Instrument zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sind ein handelspolitisch bedeutsames und im Rahmen der WTO anerkanntes Instrument zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse.

Liste der Kontaktpersonen

Bei Fragen zu MRA im Allgemeinen oder zu einzelnen Produktebereichen im Speziellen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktpersonen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Nichtarifarische Massnahmen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern