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Massnahmen

Arbeitgebende müssen die notwendigen Massnahmen für ihren Betrieb frühzeitig planen und rechtzeitig umsetzen, um Arbeitnehmende vor den Einwirkungen übermässiger Hitze und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Zum Schutz vor direkter Sonne müssen Massnahmen von April bis September getroffen werden (Schutz vor natürlicher UV-Strahlung mit erhöhtem Risiko für hellen Hautkrebs).

Massnahmen bei Sonne & Hitze

Wichtigste Massnahmen

Eine Kombination verschiedener Massnahmen verhindert, dass es zu gesundheitlichen Problemen und körperlichen Hitzeschädigungen (z. B. Hitzschlag) kommt. Für besonders gefährdete Personen (z. B. Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen) muss abgeklärt werden, ob weitergehende Schutzmassnahmen notwendig sind.

Hilfsmittel zur Massnahmenplanung und -umsetzung für Arbeitgebende

Die Empfehlungen des SECO und der Suva richten sich an alle Branchen und Betriebe sowie an die Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit sowie die Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes. Die Empfehlungen zur Arbeit bei Hitze in Innenräumen und im Freien basieren auf medizinischen Erkenntnissen bei Hitzebelastungen einschliesslich UV-Strahlung und Ozon.

Die Hilfsmittel von SECO und Suva unterstützen Arbeitgebende bei der Beurteilung der Sonnen- und Hitzegefährdung sowie bei der Auswahl und Umsetzung der notwendigen Massnahmen. Allenfalls sind Spezialistinnen oder Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialistinnen/Spezialisten wie Arbeitshygieniker/-innen, Arbeitsmediziner/-innen) beizuziehen.

Mithilfe der Vorlage für einen Massnahmenplan können Arbeitgebende die Massnahmen in ihrem Betrieb planen und die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen festlegen.

Vorgehen

Passen Sie den folgenden Massnahmenplan Ihren betrieblichen Gegebenheiten an:

  • Planen Sie die Massnahmen frühzeitig vor der Hitzeperiode, damit allfällige Optimierung und Beschaffungen rechtzeitig gemacht werden können.
  • Beschreiben Sie die Arbeitsplätze, für welche die Massnahmen gelten.
  • Beziehen Sie die Arbeitnehmenden in die Erarbeitung der Hitzeschutzmassnahmen ein und löschen Sie nicht relevante Massnahmen oder Textstellen.
  • Ergänzen Sie relevante betrieblich mögliche Massnahmen.
  • Beschreiben Sie die zu treffenden Massnahmen möglichst konkret (z. B. wie Anpassungen bei den Arbeitszeiten vorgenommen werden).
  • Legen Sie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der jeweiligen Massnahmen fest.
  • Überprüfen Sie den Massnahmenplan periodisch (z. B. zu Beginn der warmen Jahreszeit).

Weiterführende Informationen

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Gefahren und Risiken

Arbeitgebende müssen Massnahmen frühzeitig planen und rechtzeitig umsetzen, um Arbeitnehmende vor Hitze und Sonneneinstrahlung zu schützen.

Die Rückseite des Bundeshaus an einem sonnigen Tag.

Zuständigkeiten und Gesetzliche Grundlagen

Das Arbeitsgesetz regelt die Grundsätze des Gesundheitsschutzes und das Unfallversicherungsgesetz regelt die Prävention von Berufskrankheiten.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern