Arbeitszeitbewilligungen: EasyGov
Verwalten Sie Ihre Arbeitszeitgeschäfte mit easygov.swiss.

Arbeitszeitgeschäfte werden mit der Onlineapplikation EasyGov verwaltet.
Egal ob Sie ein Gesuch für eine Bewilligung für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit, Pikettdienst oder Arbeit im ununterbrochenen Betrieb einreichen, EasyGov ist einfach und verständlich aufgebaut und führt Sie aktiv durch den Gesuchsprozess. Der gesamte Prozess ist online und ermöglicht es Ihnen Arbeitszeitgeschäfte einfach und effizient zu verwalten. Sobald ein Gesuch eingereicht wurde, wird es durch die zuständige Behörde auf Vollständigkeit, Gesetzeskonformität und inhaltliche Konsistenz geprüft. Im Falle von Rückfragen setzt sich die Behörde, wie bis anhin, mit Ihnen in Verbindung.
Sobald eine Bewilligung erteilt wurde, kann diese in EasyGov heruntergeladen werden. Die im Gesuch hinterlegte Kontaktperson wird jeweils mit einer E-Mail informiert.
Neben der Erfassung von Arbeitszeitgesuchen ist es auch möglich bestehende Arbeitszeitbewilligungen zu ändern, zu verlängern oder zu kopieren.
Wie Sie sich auf EasyGov registrieren können, wird in der "Anleitung: Beantragung einer Bewilligung über easygov" erklärt. Sobald Sie über einen EasyGov-Zugang verfügen, können Sie eine Arbeitszeitbewilligung beantragen. Hier ist die entsprechende Anleitung:
Kantonale Arbeitszeitgesuche
Kantonale Arbeitszeitgesuche Vorübergehende Nacht- oder Sonntagsarbeit (vorübergehende Einsätze von insgesamt höchstens sechs Monaten) fällt in die Zuständigkeit der kantonalen Durchführungsorgane. Zusätzliche Informationen finden Sie unter «Bewilligungsverfahren». Die Adressen der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde finden Sie unter «Weiterführende Informationen».

EasyGov
Die Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit
Überblick über die wichtigsten Hilfsmittel und Vorgaben für Betriebe, die Mitarbeitende nachts, sonntags und/oder im Schichtdienst beschäftigen.

Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit
Es gibt Betriebe, die zwingend eine Bewilligung für die Arbeiten nachts oder sonntags benötigen.

Medizinische Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeit
Bei regelmässiger Nachtarbeit von Erwachsenen mit besonderen Belastungen und Gefahren und von Jugendlichen ist eine medizinische Untersuchung und Beratung obligatorisch.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern