Chemiewaffenübereinkommen
Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, dessen Ziel die weltweite Ächtung chemischer Waffen ist. Seine Besonderheit liegt in seinem robusten Verifikationsregime, das dazu beiträgt, die Ziele des Übereinkommens zu erreichen.

Was sind chemische Waffen?
Chemiewaffen sind toxische Chemikalien und deren Vorläuferstoffe sowie Munition und Geräte zu deren Freisetzung. Als toxische Chemikalien gelten solche, die den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder Dauerschäden bei Mensch und Tier hervorrufen können. Vorläuferstoffe sind chemische Reaktionskomponenten, die an der Produktion einer toxischen Chemikalie auf irgendeiner Stufe beteiligt sind. Chemiewaffen gelten als Massenvernichtungswaffen und sind durch das CWÜ völkerrechtlich geächtet.
Zielsetzung
Das Übereinkommen verbietet die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung, die Weitergabe und den Einsatz von Chemiewaffen und verlangt die Vernichtung allfälliger Bestände durch seine Mitgliedstaaten.
Grundlagen
Das CWÜ ist völkerrechtlich verbindlich, die 193 Mitgliedstaaten sind verpflichtet, CWÜ-relevante Tätigkeiten zu deklarieren sowie Inspektionen auf ihrem Territorium zuzulassen. Die Einhaltung des Übereinkommens wird durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW) mit Sitz in Den Haag überwacht.
Grundsätzlich gilt jede toxische Chemikalie oder jeder Vorläuferstoff sowie jede für Waffenzwecke verwendete Chemikalie als verbotene Chemiewaffe (General Purpose Criterion) – es sei denn, sie wird für Aktivitäten verwendet, die vom CWÜ explizit erlaubt sind. Die Konvention schränkt somit nicht das Recht eines Vertragsstaates ein, Chemikalien für friedliche Zwecke herzustellen und zu verwenden. Zudem gibt es Chemikalien, welche ein besonderes Risiko darstellen und deshalb dem Verifikationsregime des CWÜ unterstehen. Die kontrollierten Chemikalien sind in drei Listen aufgeteilt, abhängig von ihrer Chemiewaffenrelevanz. Zusätzlich zu diesen gelisteten Chemikalien unterliegen auch bestimmte organische Chemikalien und Verbindungen Kontrollen durch das CWÜ.
Konsequenzen für die Schweiz
Die Schweiz nimmt an der jährlichen Konferenz der Vertragsstaaten teil und hat, wie vom CWÜ gefordert, eine Nationale Behörde für dessen Umsetzung bezeichnet. Ihre Aufgabe ist es, bei der Kontrolle der Aktivitäten, welche durch das CWÜ nicht verboten werden, Unterstützung zu leisten.
Für die Industrie, welche solche Aktivitäten ausführt, gelten bestimmte Deklarations- und Inspektionspflichten. Der Export (unter spezifischen Bedingungen auch der Import oder die Herstellung) von gelisteten Chemikalien bedarf einer Bewilligung durch das SECO und die Ausfuhr gewisser Chemikalien an Nichtmitgliedstaaten ist verboten.
Inspektionen werden durch ein multinationales Inspektionsteam der OPCW durchgeführt, welches routinemässig die Vertragstreue der Mitgliedstaaten kontrolliert und zu diesem Zweck Firmen in allen Mitgliedstaaten besucht, die CWÜ-relevante Aktivitäten deklarieren. Diese jeweils kurzfristig angekündigten Inspektionen können Anlagebegehungen, die Überprüfung von Anlagebuchhaltungen und Analysen von Proben beinhalten. In der Schweiz werden diese Inspektionen durch ein Team der Bundesverwaltung unter der Leitung des SECO begleitet.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

Rechtliche Grundlagen und Formulare
Hier finden Sie Informationen zur Rechtsgrundlage sowie Formulare und Merkblätter.

Übereinkommen und Regime
Die Schweiz setzt die Abrüstungs- und Nonproliferationsverträge um und ist Mitglied in den vier Exportkontrollregimen.

Australiengruppe
Ziel der AG ist es, die Weiterverbreitung von chemischen und biologischen Waffen durch international abgestimmte Exportkontrollen zu verhindern.
Kontakt
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Exportkontrollen und Sanktionen / Exportkontrolle Industriegüter
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