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Chemikalien mit behördlicher Anmeldung

Neue Stoffe, die in grösseren Mengen in der Schweiz auf den Markt kommen, müssen vor dem Inverkehrbringen bei der Anmeldestelle Chemikalien angemeldet werden. Das SECO beurteilt im Rahmen dieses Verfahrens die Risiken für Arbeitnehmende und prüft die erforderlichen Schutzmassnahmen.

Hauptsitz des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) am Holzikofenweg 36, 3003 Bern

Was ist ein neuer Stoff?

Ein Stoff gilt als neu, wenn er bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht registriert ist, die in der Schweiz vorgesehene Anwendung von der EU-Registrierung abweicht oder die Inverkehrbringungsmenge die in der EU registrierte Menge übersteigt. Detaillierte Informationen zu den Kriterien finden sich bei der Anmeldestelle Chemikalien.

Informationen für Hersteller/-innen und Importierende

Wer einen neuen Stoff in der Schweiz in Verkehr bringen möchte, muss diesen anmelden. Die Anmeldung muss Informationen zu den Eigenschaften des Stoffs, seiner Verwendung und zu möglichen Risiken enthalten. Umfassende Informationen zu Pflichten und zum Anmeldeverfahren stellt die Anmeldestelle Chemikalien zur Verfügung.

Für Arbeitgebende

Auch bei neuen Stoffen gilt die allgemeine Pflicht zur Risikobeurteilung und zum Gesundheitsschutz. Anders als bei Pflanzenschutzmitteln und Bioziden wurde bei neuen Stoffen jedoch in der Regel nur die grundlegende Gefährdung beurteilt – nicht die konkrete Anwendung in einem Betrieb.

Das SECO prüft im Anmeldeverfahren die Gefährlichkeit des Stoffs und stellt sicher, dass grundlegende Schutzmassnahmen in den Produktunterlagen (Sicherheitsdatenblatt, Etikette, Gebrauchsanleitung) festgehalten sind.

Für Stoffe, die als neue Stoffe in der Schweiz angemeldet sind, gilt:

  • Gefährdungsbeurteilung des Stoffes: bereits gemacht
  • Expositionsbeurteilung bei Anwendung: ausstehend
  • Risikobeurteilung bei Anwendung: ausstehend

Was bedeutet das konkret?

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss beurteilen, wie seine Mitarbeitenden mit dem neuen Stoff in Kontakt kommen (Exposition) und darauf basierend die geeigneten Schutzmassnahmen für seinen Betrieb festlegen. Die Produktunterlagen geben dafür die Grundlage. Im Vergleich zu den behördlich zugelassenen Produkten (Pflanzenschutzmittel und Biozide) haben die Behörden für diese neuen Stoffe keine Informationen über die genaue Verwendung. Entsprechend braucht es eine aufwändigere betriebliche Risikobeurteilung.

Weiterführende Informationen

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Risikobeurteilung: Allgemeine Informationen

Jeder Betrieb muss alle erforderlichen Massnahmen treffen, um die Gesundheit und das Leben seiner Beschäftigten zu schützen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern