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FAQ - Sanktionen der Schweiz

Die FAQ bieten Unternehmen und betroffenen Personen eine praxisnahe Orientierung zu den Sanktionsmassnahmen der Schweiz. Sie erläutern rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten sowie konkrete Vorgehensweisen und unterstützen bei der Einordnung und Anwendung der geltenden Bestimmungen.

Holzwürfel auf grünem Grund, wobei auf drei Würfeln je ein Fragezeichen zu sehen ist.

Informationen für Unternehmen und betroffene Personen

Leitfaden für Fragen zu Gütermassnahmen

Um festzustellen, ob sanktionsrechtliche Restriktionen für die Ein- oder Ausfuhr bestimmter Güter in die Schweiz oder aus der Schweiz bestehen, empfehlen wir Ihnen unverbindlich folgendes Vorgehen:

  • Prüfen Sie, ob die Schweiz gegenüber den betroffenen Ländern, Personen und Organisationen Sanktionen erlassen hat. Konsultieren Sie hierzu die Übersicht der Sanktionsverordnungen.
  • Öffnen Sie die entsprechende Verordnung. Prüfen Sie, ob diese Handelsbeschränkungen enthält und welche davon für die beabsichtigte Handlung relevant sein könnten. Beachten Sie Verbote, Ausnahmen sowie Bewilligungspflichten.
  • Berücksichtigen Sie allfällige Einschränkungen aufgrund von Endverwendern, Verwendungszweck oder indirekten Lieferketten.
  • Prüfen Sie, welche Anhänge sich auf die relevanten Bestimmungen beziehen. Beachten Sie, dass der Inhalt gewisser Anhänge in der Amtlichen Sammlung (AS) und in der Systematischen Sammlung (SR) nur durch Verweis veröffentlicht wird. Berücksichtigen Sie zudem Verweise auf andere Rechtsgrundlagen.
  • Überprüfen Sie anhand der Zolltarifnummer (HS-Code) bzw. anhand der technischen Eigenschaften des Gutes, ob dieses in den Anhängen aufgeführt ist und somit den relevanten Bestimmungen unterliegt.

Anfragen zu Einzelfällen

Rechtsverbindliche Antworten können nicht telefonisch erfolgen. Aus Gründen der Effizienz empfehlen wir Ihnen, eine E-Mail an sanctions@seco.admin.ch zu senden und Ihren Sachverhalt schriftlich darzulegen.

Allgemeine Fragen

Tel. +41 (0)58 464 08 12
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
oder per E-Mail an: sanctions@seco.admin.ch

Fragen zu Dual-Use-Gütern

E-Mail an: licensing@seco.admin.ch

Auslegungshilfen und Merkblätter

FAQ

In unseren Antworten finden Sie nützliche Informationen zu den Sanktionen der Schweiz:

Relevante Themen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr