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Die Schweiz und internationale Sanktionen

Seit 1990 beteiligt sich die Schweiz in autonomer Weise an nichtmilitärischen Sanktionen der Organisation der Vereinten Nationen (UNO). Mit dem UNO-Beitritt im Jahr 2002 ist die Umsetzung der vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen für die Schweiz völkerrechtlich verbindlich geworden.

Flaggen der EU-Mitgliedstaaten und Vereinten Nationen unter blauem Himmel und Palmen im Hintergrund.

Rechtsgrundlagen

Gemäss Artikel 39 der UNO-Charta stellt der Sicherheitsrat fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens vorliegt. Er kann daraufhin nichtmilitärische Sanktionen nach Artikel 41 beschliessen, insbesondere in den Bereichen Handel, Finanzbeziehungen und Verkehr. Ziel dieser Sanktionen ist es, die Einhaltung des Völkerrechts und grundlegender Menschenrechte durchzusetzen.

Die Schweiz setzt solche Massnahmen seit dem 1. Januar 2003 gestützt auf das Embargogesetz (EmbG) um. Der Bundesrat erlässt die Sanktionen in Form von Verordnungen.

Internationale und autonome Sanktionen

Neben UNO-Sanktionen beteiligt sich die Schweiz seit 1998 auch an Sanktionsmassnahmen ausserhalb der UNO, etwa durch die Übernahme von EU-Sanktionen, wenn diese als völkerrechtlich sinnvoll und politisch angemessen beurteilt werden. Dies geschieht nicht automatisch, sondern aufgrund eines Bundesratsentscheids im Einzelfall.

Neutralität und Sanktionen

Die Teilnahme der Schweiz an Sanktionen steht im Einklang mit dem Neutralitätsrecht, das Wirtschaftssanktionen grundsätzlich nicht verbietet. Vielmehr dienen sie einer an Völkerrecht, humanitären Werten und internationaler Solidarität orientierten Aussenpolitik.

Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2022 den Postulatsbericht zur Neutralität verabschiedet.

Bedeutung für Wirtschaft und Finanzmarkt

Die Schweiz setzt internationale Sanktionen nicht nur durch Export- und Importverbote um, sondern auch durch Finanzsperren, Reiseverbote und Meldepflichten für Institutionen, die betroffene Vermögenswerte verwalten. Verstösse gegen Sanktionsvorschriften können straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Weiterführende Informationen

Relevante Themen

Ein Geschäftsmann hält vier Holzklötze in den Händen mit Symbolen zu Finanzen und Recht.

Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Holzwürfel auf grünem Grund, wobei auf drei Würfeln je ein Fragezeichen zu sehen ist.

FAQ - Sanktionen der Schweiz

Die FAQ bieten Unternehmen und betroffenen Personen eine praxisnahe Orientierung zu den Sanktionsmassnahmen der Schweiz.

Mehrere ineinander gesteckte weisse Puzzleteile und ein losgelöstes rotes Puzzlestück mit abgebildetem Paragraphen-Symbol.

Rechtliche Grundlagen Sanktionen

Das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Massnahmen in der Schweiz.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr