Handelserleichterungen
Handelserleichterungen zielen darauf ab, die Zollabfertigung von Waren zu vereinfachen und zu beschleunigen und dadurch die Kosten für die Wirtschaft zu senken. Im Rahmen der Handelserleichterungen strebt die Schweiz einerseits effiziente Rahmenbedingungen für Schweizer Exporteure und Importeure und andererseits einfache und koordinierte Handelsverfahren mit ihren Handelspartnern an.

Handelserleichterungen der Schweiz: Internationale Verpflichtungen und nationale Umsetzung
International setzt sich die Schweiz im Rahmen der WTO sowie in den Verhandlungen von FHA für Handelserleichterungen ein. Seit 2017 werden auf internationaler Ebene im Handelserleichterungsabkommen der Welthandelsorganisation (WTO) Mindeststandards im Bereich der Handelserleichterung festlegt. Die diesbezüglichen Bestimmungen in Freihandelsabkommen verpflichten die Vertragsparteien u.a. zur Veröffentlichung der relevanten Gesetzgebung und der Zollsätze im Internet sowie zur Einhaltung der internationalen Standards (zum Beispiel die überarbeitete Kyoto-Konvention) bei der Gestaltung der Zollverfahren.
Auf nationaler Ebene geht es um die Beziehung zwischen den Zollbeteiligten und der Verwaltung. Dabei gilt es unter anderem den Schweizer Export- und Importunternehmen einfache und wirksame Verfahren zu bieten, um die Kosten beim Grenzübergang zu reduzieren.
Transformationsprogramm DaziT
Mit dem Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT werden die Zoll- und Abgabenerhebungsverfahren schrittweise vereinfacht, standardisiert und durchgehend digitalisiert. Das Programm wurde am 1. Januar 2018 lanciert und dauert bis Ende 2026.
In der Begleitgruppe Wirtschaft informiert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) regelmässig über die Fortschritte im DaziT. DaziT bietet zudem mehrere Arbeitsgruppen an und behandelt übergeordnete Themen. Die Teilnahme steht allen interessierten Wirtschaftsverbänden und Unternehmen offen.
Zollgesetzesrevision
Das BAZG arbeitet an einer Totalrevision des Zollgesetzes, welche die Schaffung eines neuen Rahmengesetzes, dem BAZG-Vollzugsaufgabengesetz sowie eine reduzierte Form des heutigen Zollgesetzes zu einem reinen Abgabeerlass, dem Zollabgabengesetz, beinhaltet. Im Interesse der Schweizer Zollpolitik wird die Gesetzesrevision insbesondere im Hinblick auf das Gelingen der Modernisierung und Digitalisierung der Zollverfahren vollzogen. Zusätzlich sollen die Anliegen der Wirtschaft für effiziente und wirtschaftsfreundliche Zollprozesse bei der Gesetzesrevision berücksichtigt werden.
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Relevante Themen

Aufhebung Industriezölle
Die Aufhebung der Industriezölle trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Der Beschluss wurde im Februar 2022 gefasst, nachdem das Parlament die Gesetzesänderung im Oktober 2021 verabschiedet hatte.

Handelsschutzmassnahmen
Viele Handelspartner der Schweiz nutzen Handelsschutzmassnahmen wie Antidumping- oder Antisubventionsmassnahmen. Die Schweiz selbst wendet keine solchen Massnahmen an.
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Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Ressort Internationaler Warenverkehr
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