Die öffentliche Arbeitsvermittlung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik. Sie unterstützt stellensuchende Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt und stellt verschiedene Instrumente zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung zur Verfügung.
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV berät während der Arbeitslosigkeit und unterstützt aktiv bei der Stellensuche. Ziel ist es, eine rasche und nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die Beratung und Vermittlung erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes AVIG.
Eine Personalberaterin oder ein Personalberater beim RAV unterstützt und berät während der Stellensuche. In regelmässigen persönlichen Gesprächen werden gemeinsam berufliche Situation, Bewerbungsbemühungen und Arbeitsmarktchancen analysiert. Ziel ist es, eine realistische und wirksame Strategie für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Bestehende Bewerbungsaktivitäten werden überprüft und bei Bedarf angepasst. Arbeitsmarktliche Massnahmen können bei der Arbeitsmarktintegration zusätzlich unterstützen.
Die Beratungs- und Vermittlungsangebote des RAV stehen grundsätzlich auch nach einer Aussteuerung weiterhin zur Verfügung. Auch ohne Bezug von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung bestehen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:
Anmeldung als stellensuchende Person beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Inanspruchnahme von Beratungsgesprächen
Nutzung der Stellenplattform Job-Room
Das RAV unterstützt aktiv bei der Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle. Durch den engen Kontakt zu Arbeitgebenden stehen frühzeitig Informationen über offene Stellen zur Verfügung. Mit dem Job-Room steht die grösste Stellenplattform der Schweiz zur Verfügung. Nach der Registrierung profitieren Stellensuchende von einem Informationsvorsprung bei meldepflichtigen Stellen.
Arbeitsmarktliche Massnahmen unterstützen arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen dabei, rasch und nachhaltig wieder eine Stelle zu finden. Die Angebote helfen, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gezielt zu verbessern.
Arbeitsmarktliche Massnahmen sind Bildungs-, Beschäftigungs- und spezielle Massnahmen. Bildungsmassnahmen können z.B. Bewerbungs-, Informatik- und Sprachkurse sein. Zu den Beschäftigungsmassnahmen zählen z.B. Berufspraktika. Spezielle Massnahmen sind finanzielle Unterstützungen, z.B. während der Einarbeitung oder einer Ausbildung.
Arbeitsmarktliche Massnahmen fördern die berufliche Wiedereingliederung. Die Massnahmen sollen insbesondere:
die Vermittlungsfähigkeit fördern,
die berufliche Qualifikation entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts fördern,
die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit verhindern, oder
die Möglichkeit bieten, Berufserfahrungen zu sammeln.
Teilnehmen können grundsätzlich alle Personen, die beim RAV angemeldet sind und Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Auch für Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ist eine Teilnahme in bestimmten Fällen möglich.
Das zuständige RAV entscheidet zusammen mit der arbeitslosen Person über die Teilnahme an einer arbeitsmarktlichen Massnahme. Arbeitslose Personen können auch selbst aktiv werden und beim zuständigen RAV ein Gesuch zur Teilnahme an einer Massnahme einreichen.
Bestimmte arbeitsmarktliche Massnahmen, wie etwa Berufspraktika oder Einarbeitungszuschüsse, sind auch für Arbeitgebende interessant. Das zuständige RAV erteilt dazu weitere Informationen.
Für die Beschaffung von arbeitsmarktlichen Massnahmen sind die einzelnen Kantone zuständig. Weitere Auskünfte für potenzielle Anbieter sind daher bei den kantonalen Amtsstellen erhältlich.
In der Interinstitutionelle Zusammenarbeit arbeiten verschiedene Institutionen zusammen. Gemeinsam koordinieren und unterstützen sie Menschen auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Das Ziel ist eine enge und effiziente Zusammenarbeit, die über die Grenzen der einzelnen Zuständigkeitsbereiche hinausgeht.
Arbeitslosenversicherung
Invalidenversicherung
Sozialhilfe
Integration von Zugewanderten
Berufsbildung
Verbesserung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt
Bessere Abstimmung zwischen den Sozial- und Beschäftigungssystemen
Gemeinsame Unterstützung der betroffenen Personen
Die IIZ stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Sie stimmt Informationen, Unterstützung und Massnahmen aufeinander ab. So schafft sie durch verbindliche Zusammenarbeit eine nachhaltige berufliche und soziale Integration. Wenn Sie von mehreren Institutionen betreut werden, hilft Ihnen Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater beim RAV weiter. Diese informieren Sie über die Organisation der IIZ und die nächsten Schritte.
EURES (EURopean Employment Services) ist ein Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Staaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA. Ziel von EURES ist es, die grenzüberschreitende berufliche Mobilität zu fördern und Personen zu unterstützen, die in einem anderen europäischen Land leben und arbeiten möchten.
Bei der Stellensuche in einem Staat der Europäischen Union oder der EFTA bietet EURES Zugang zu Stellenangeboten in ganz Europa sowie Informationen zu Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung, Steuern und Wohnen. Ergänzend stehen länderspezifische Informationen zum Leben und Arbeiten im jeweiligen Zielland sowie persönliche Beratung durch EURES-Beratende in der Schweiz oder im Zielland zur Verfügung. Über das EURES-Portal kann ein Lebenslauf erfasst und der Kontakt zu Arbeitgebenden im Ausland aufgenommen werden.
EURES unterstützt auch Personen aus Staaten der Europäischen Union und der EFTA, die sich über das Leben und Arbeiten in der Schweiz informieren möchten. EURES Schweiz vermittelt keine Stellen in der Schweiz. Für die Stellensuche steht der Job-Room zur Verfügung. EURES stellt jedoch Informationen zu Arbeits- und Lebensbedingungen, zu Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sowie zur Sozialversicherung und zu Lohnbedingungen bereit.
Die EURES-Beratenden beantworten Fragen zur beruflichen Mobilität und zu den Rahmenbedingungen im In- und Ausland. Die Beratung ist kostenlos. EURES erstellt keine Bewerbungsunterlagen. Informationen zum Bewerbungsprozess sind auf arbeit.swiss verfügbar. Bei Stellenangeboten ist Vorsicht geboten, wenn Vorauszahlungen verlangt werden oder Angebote unseriös erscheinen.
Akteure der Arbeitslosenversicherung und öffentlichen Arbeitsvermittlung
Die Arbeitslosenversicherung und die öffentliche Arbeitsvermittlung bestehen aus verschiedenen Institutionen, die zusammenarbeiten. Sie unterstützen Versicherte, zahlen Leistungen aus und tragen zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei.
Versicherungsleistungen
Die Arbeitslosenversicherung bietet verschiedene Leistungen, um Arbeitslosigkeit vorzubeugen, Einkommensausfälle abzufedern und Unternehmen in herausfordernden Zeiten zu unterstützen. Der Vollzug erfolgt dezentral durch die zuständigen Durchführungsstellen wie Regionale Arbeitsvermittlungszentren, Arbeitslosenkassen und kantonale Amtsstellen.
Arbeitsmarktstatistik, Berichte und Rechtsgrundlagen
Hier finden sich zentrale Berichte, Statistiken und gesetzliche Grundlagen zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Dokumente liefern verlässliche Informationen zur aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, zur Tätigkeit der Arbeitsmarktbehörden sowie zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Holzikofenweg 36 CH - 3003 Bern