Zum Hauptinhalt springen

Online-Handel

Alle Onlineshops, die Produkte in der Schweiz anbieten oder in Verkehr bringen, müssen die rechtlichen Anforderungen an die Produktesicherheit, den Markenschutz und den Umweltschutz der Schweiz erfüllen. Produkte, welche die Anforderungen nicht erfüllen, dürften bereits nicht angeboten bzw. in Verkehr gebracht werden. Inverkehrbringende sind dafür verantwortlich, dass die Produkte den Anforderungen entsprechen (sog. new approach).

Miniatur online shopping boxen aufgestapelt auf einer Laptoptastatur.

Aufgabe der Marktüberwachung

Die Aufgabe der Marktüberwachung ist, gefährliche und nicht konforme Produkte zu identifizieren und vom Markt zu nehmen, um Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu sichern. Und zwar unabhängig davon, ob die Produkte in einem Geschäft oder im Onlinehandel angeboten werden. Dies geschieht durch stichprobenartige Testkäufe, Prüfungen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Zoll.

Vorsicht beim Onlinekauf von Billigprodukten

Das SECO empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten Produkte in Schweizer- oder EU-Onlineshops zu bestellen. In EU-Onlineshop gelten die gleichen hohen Anforderungen an die Sicherheit des Produkts wie in Schweizer-Onlineshops. Bei Onlinehändlern mit Sitz in Drittländern können hingegen Waren angeboten werden, die nicht sicher sind. Beim Kauf im Internet sollten Konsumentinnen und Konsumenten deshalb generell Vorsicht walten lassen.

In der bestehenden Form könnte man verstehen, dass die Aufgabe nur im Onlinehandel besteht. Jedoch ist dies eine Aufgabe der Marktüberwachung im klassischen Handel und im Onlinehandel.

Wegweiser des SECO zum Online-Shopping

Das SECO hat einen Wegweiser zum Thema «Online-Shopping» veröffentlicht, der unter www.ecommerceguide.ch abgerufen werden kann.

Relevante Themen

Ein Rasenmäher Robot neben einem Liegestuhl im Garten.

Meldung gefährlicher Produkte

Hersteller und andere Inverkehrbringer müssen gefährliche Produkte unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Auch Marktbeobachter (z. B. Konsumenten und Anwender) können Produkte melden, die sie als unsicher einschätzen.

Eine Frau drückt den Stockwerkknopf in einem Aufzug.

FAQ – Produktesicherheit

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Produktesicherheit.

Mehreren eingerollten Zeitschriften nebeneinanderstehend

Dokumente und Hilfsmittel

Hier finden Sie Dokumente zu bestimmten Themen bzw. Problemkreisen für Inverkehrbringende (Hersteller/-in, Importeur/-in etc.) nach Art. 19 ff. PrSV.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern