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FAQ Produktesicherheit

FAQ zum Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) und zur Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV; SR 930.111)

Eine Frau drückt den Stockwerkknopf in einem Aufzug.

Hinweis: Die vorliegenden FAQ wurden unter der Leitung von SECO-Produktsicherheit ABPS erstellt (aktualisiert im Februar 2026). Die FAQ verstehen sich als Orientierungshilfe bei der Anwendung des PrSG und der PrSV. Sie entsprechen den häufigsten Fragen, die sich im Rahmen der verwaltungsinternen Arbeiten sowie den Vernehmlassungen zu den Erlassentwürfen stellten und werden nach Bedarf fortlaufend angepasst. Rechtlich massgebend sind einzig die einschlägigen Gesetzes- und Verordnungstexte sowie die Materialien (z. B. Botschaft zum PrSG, BBl 2008, 7407 ff.).

Allgemeine Fragen zum PrSG und zur PrSV

Begriffe

Nachweis der Erfüllung der Sicherheit

Nachmarktpflichten gemäss Art. 8 PrSG

Marktüberwachung

Verordnung über die Produktesicherheit

Weiterführende Informationen

Relevante Themen

Ein Mechaniker überrpüft eine Maschine - Hydralik

Allgemeine Informationen

Produkte, egal welcher Art, dürfen Menschen nicht gefährden. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, gibt es verschiedene Gebote und Verbote.

Ein Rasenmäher Robot neben einem Liegestuhl im Garten.

Meldung gefährlicher Produkte

Hersteller und andere Inverkehrbringer müssen gefährliche Produkte unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Auch Marktbeobachter (z. B. Konsumenten und Anwender) können Produkte melden, die sie als unsicher einschätzen.

Miniatur online shopping boxen aufgestapelt auf einer Laptoptastatur.

Online-Handel

Alle Onlineshops, die Produkte in der Schweiz anbieten oder in Verkehr bringen, müssen die rechtlichen Anforderungen an die Produktesicherheit, den Markenschutz und den Umweltschutz der Schweiz erfüllen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern