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Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.

Angestellte unterhalten sich.

Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) hat den Schutz der Stellensuchenden und der verliehenen Arbeitnehmenden zum Ziel und sieht zu diesem Zweck vor, dass:

  • wer regelmässig und gegen Entgelt Arbeit vermittelt, indem er Stellensuchende mit Arbeitgebenden zusammenführt, eine Vermittlungsbewilligung benötigt;
  • wer Arbeitnehmende anstellt und sie gewerbsmässig Kunden für Arbeitseinsätze zur Verfügung stellt (Hauptanwendungsfall ist die Temporärarbeit), dazu eine Verleihbewilligung benötigt.

Die Bewilligungserteilung ist von der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen abhängig und an verschiedene Auflagen gebunden. Die Vermittlungs- und Verleihtätigkeit innerhalb der Schweiz erfordert eine kantonale Bewilligung, die durch den Sitzkanton des Vermittlungs- oder Verleihbetriebs erteilt wird.

Falls die Tätigkeit auch grenzüberschreitend ausgeübt wird, ist zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung erforderlich, welche das SECO erteilt.

Das SECO ist Aufsichtsbehörde über die kantonalen Vollzugsbehörden.

Verzeichnis VZAVG

Das SECO führt zusammen mit den Kantonen ein elektronisches Verzeichnis der bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe. Derzeit sind über 7400 Betriebe registriert. Die erhobenen Statisikdaten können im  Verzeichnis eingesehen werden.

Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe

Online-Schalter über EasyGov

EasyGov ist eine sichere und zuverlässige Plattform, welche den Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren ermöglicht. Zur Zeit werden Arbeiten durchgeführt, damit auch die Bewilligungsgesuche für die Tätigkeit der privaten Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs online abgewickelt werden können. Die jährlich zu meldenden Statisikdaten der privaten Vermittlungs- und Verleihbetriebe können dem SECO seit Januar 2026 über EasyGov gemeldet werden:

EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen

arbeit.swiss

Weitere Informationen zur Erteilung der Bewilligungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih finden Sie auf der Seite «arbeit.swiss». Die Adressen der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden sind ebenfalls auf dieser Seite verfügbar:

Arbeit.Swiss: Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Rechtliche Grundlagen

Relevante Themen

Zwei Bauarbeiter bauen eine Hausmauer und übergeben sich einen Ziegelstein.

Entsendung und Mindestlohnrechner

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Meldeverfahren, zu Mindestlöhnen sowie zu den zuständigen Kontakten für Ihre Entsendung.

Paragraphenzeichen, Richterhammer und Waage

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber.

Zwei Personen in Anzügen geben sich die Hand.

Gesamtarbeitsverträge

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten.