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Reisende

Reisende sind natürliche Personen, die Konsumentinnen oder Konsumenten Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie unterstehen der Bewilligungspflicht. Unternehmen können sich ermöchtigen lassen, selbst Ausweiskarten an Mitarbeitende abzugeben

Begriff

Reisende sind natürliche Personen, die Konsumentinnen oder Konsumenten Waren oder Dienstleistungen anbieten, sei es im Umherziehen, durch das ungerufene Aufsuchen von privaten Haushalten oder durch den Betrieb eines befristeten Wanderlagers.

Bewilligung für Reisende

Die Reisendengewerbetätigkeit ist in der Schweiz bewilligungspflichtig.

Bewilligungsgesuche sind an die zuständige kantonale Stelle (vgl. Vollzugs- und Auskunftsstellen) zu richten.

Weitere Angaben zu den Bewilligungsvoraussetzungen sind dem Antragsformular zu entnehmen.

Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten an Mitarbeitende

Schweizerische Unternehmen oder Branchenverbände, welche die Ausweiskarte für Reisende an ihre Mitarbeitenden beziehungsweise an die Mitglieder oder die für diese tätigen Personen abgeben wollen, können im kanton ihres statutarischen Sitzes (Adressen vgl. Vollzugs- und Auskunftsstellen) eine Ermächtigung beantragen.

Internationale Gewerbelegitimationskarte für Grossreisende

Im schweizerischen Handelsregister eingetragene Unternehmen können für ihre Grossreisenden eine internationale Gewerbelegitimationskarte beantragen. Die internationale Gewerbelegitimationskarte ist fakultativ. Die Ausstellung erfolgt durch das SECO.

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Karussell und Riesenrad

Reisendengewerbe

Alles zur Bewilligung für die Schausteller und Zirkusbetreiber sowie die Reisenden, die Konsumentinnen und Konsumenten Waren oder Diensleistungen anbieten.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Reisendengewerbe
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern