Tripartite Kommission des Bundes
Die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) beobachtet den Arbeitsmarkt auf nationaler Ebene.
Tätigkeitsbericht TPK Bund 2025
Konzept Arbeitsmarktbeobachtung TPK Bund
Liste der kantonalen tripartiten Kommissionen
Neben der Arbeitsmarktbeobachtung auf nationaler Ebene leitet die TPK Bund Untersuchungen ein in Branchen, in denen vermehrt Verstösse gegen die orts- und berufsüblichen Löhne vermutet werden. Dies erfolgt in Koordination mit den Kantonen.
Liegt eine wiederholt missbräuchliche Unterbietung des üblichen Lohnes vor, so wird in der Regel ein Verständigungsverfahren mit den betroffenen Arbeitgebenden eingeleitet.
Scheitert dieses Verfahren, so können die Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und die ihr entsprechenden Arbeitszeiten in bestehenden Gesamtarbeitsverträgen erleichtert allgemeinverbindlich erklärt oder zeitlich befristete Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt werden.
Unterlagen
Medienmitteilungen
Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht
Bern, 05.12.2025 — Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Dies hat der Bundesrat am 5. Dezember 2025 beschlossen. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne erhöht. Die Verlängerung und die Erhöhung der Mindestlöhne treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht
Bern, 29.11.2023 - Der Bundesrat hat am 29. November 2023 entschieden, die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) anzupassen und die Mindestlöhne zu erhöhen. Grund dafür ist die Teuerung. Die Erhöhung der Mindestlöhne tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bundesrat verlängert Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte
Bern, 27.11.2019 - Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Die Mindestlöhne werden angepasst. Dies hat der Bundesrat am 27. November 2019 entschieden. Die Verlängerung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Relevante Themen

Entsendung
Entsendung ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen.

Normalarbeitsverträge
In Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag können bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung Normalarbeitsverträge (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen werden.

Gesamtarbeitsverträge
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern