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Wo finde ich Hilfe?

Hier finden Sie unterschiedliche Kontaktstellen, an die Sie sich im Streitfall mit einer Verkaufspartei oder einem Online-Dienst wenden können.

Ombudstelle E-Commerce

Die Ombudsstelle E-Commerce ist für Beschwerden im Zusammenhang mit Online-Einkäufen zuständig, für die keine gütliche Einigung zwischen den betroffenen Parteien gefunden werden konnte.

Die Ombudsstelle hilft Ihnen kostenlos, wenn Sie nach einem Einkauf im Internet eine Beschwerde zu einem bestimmten Unternehmen haben, die Sie nicht selber bzw. in für beide Seiten zufriedenstellender Übereinkunft lösen konnten.

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Zivilklage

Wurde keine gütliche Lösung gefunden oder war ein aussergerichtliches Verfahren nicht erfolgreich, müssen Sie Ihr Recht unter Umständen vor Gericht einklagen.

Konsumentinnen und Konsumenten können in der Regel bei den Gerichten an ihrem Wohnsitz Klage einreichen (siehe Probleme nach dem Kauf). In den meisten Fällen (je nach Höhe des Streitwerts) ist das erstinstanzliche Gericht zuständig. Je nach Kanton ist das eine Friedensrichterin oder ein Friedensrichter, ein Bezirksgericht, ein Kantonsgericht, ein Regionalgericht usw. Dort werden Streitigkeiten in einem vereinfachten, kostengünstigen Verfahren beigelegt. In manchen Kantonen ist das Verfahren sogar kostenlos. Es beginnt jeweils mit einem Schlichtungsversuch.

Dennoch ist es empfehlenswert, sich von einer Rechtsbeiständin oder einem Rechtsbeistand oder einer Rechtsschutzversicherung zum richtigen Vorgehen beraten zu lassen.

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Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) kann der Bund, vertreten durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), rechtliche Schritte einleiten (indem es beim zuständigen kantonalen Gericht eine Zivilklage einreicht oder einen Strafantrag stellt), wenn Kollektivinteressen bedroht oder verletzt sind, d. h. wenn unlautere Geschäftspraktiken die wirtschaftlichen Interessen mehrerer Personen gefährden (vgl. Art. 10 Abs. 3 UWG).

Alle eingehenden Beschwerden sind nützlich, denn damit kann das SECO beweisen, dass Kollektivinteressen verletzt werden.

Auf der Website des SECO finden Sie ein Beschwerdeformular, mit dem Sie als Opfer einen Fall von unlauterem Wettbewerb melden können.

Im Falle einer individuellen privatrechtlichen Streitigkeit mit einer Person oder einem Unternehmen ist das SECO im Namen der Konsumentin oder des Konsumenten weder klageberechtigt noch kann es eine Rückerstattung durchsetzen. Hier muss die geschädigte Person ihre Rechte selbst geltend machen, beispielsweise mit einer Zivilklage an ihrem Wohnsitz oder am Ort des Schweizer Sitzes des Unternehmens.

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Konsumentenschutz-Organisationen

Werden die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten durch unlauteren Wettbewerb bedroht oder verletzt, so haben die grössten Schweizer Konsumentenorganisationen, die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) für die Deutschschweiz, die Fédération romande des consommateurs (FRC) für die Westschweiz und die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI) für die italienische Schweiz, die sich zur Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen zusammengschlossen haben, unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, rechtlich gegen die Urheberinnen und Urheber vorzugehen (vgl. Art. 10 Abs. 2 Bst. b UWG).

Jedes Jahr reichen die Konsumentenorganisationen mehrere Strafanzeigen wegen unlauterer Geschäftspraktiken aufgrund von Meldungen ein, die über das Online-Meldeformular oder die Beratungsstellen dieser Organisationen eingegangen sind.

Die Konsumentenorganisationen bieten ihren Mitgliedern auch persönliche Beratung und juristische Unterstützung, um ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Ausserdem setzen sie sich auf politischer wie auch auf wirtschaftlicher Ebene für konsumentenfreundlichere Vorschriften ein.

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Ombudsstellen nach Branchen

Je nach Tätigkeitsbereich der Verkaufs- bzw. Dienstleistungsplattform gibt es in der Schweiz mehrere Ombudsstellen, an die Sie sich für eine aussergerichtliche Streitbeilegung wenden können.

Dort erhalten Sie neutrale, unabhängige und in der Regel kostenlose Hilfe.

Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen führt eine Liste der in der Schweiz tätigen Ombudsstellen bzw. Stellen der aussergerichtlichen Streitbeilegung.

  • Augenlasern
  • Autogewerbe (Garagen)
  • Bau und Immobilien
  • Bestattungsdienste
  • Domain-Namen mit .ch und .li
  • Erfahrungsmedizin
  • Finanzdienstleistungen
  • Fleisch
  • Geistiges Eigentum
  • Immobilienplattformen
  • Öffentlicher Verkehr
  • Onlinehandel
  • Postdienstleistungen
  • Radio / TV
  • Reisen / Tourismus
  • Schuldeneintreibung
  • Telekommunikation
  • Textilien
  • Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA)
  • Versicherungen
  • Zahnärztliche Dienstleistungen

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Bundesamt für Cybersicherheit

Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit und damit erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Cyberfragen.

Das BACS nimmt Meldungen zu Cybervorfällen entgegen, analysiert sie und hilft Personen, die solche Vorfälle melden, geeignete Massnahmen zu ergreifen.

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Hand nutzt Laptop, Warnmeldungen um den Bildschirm zeigen Betrug, unbekannte Anrufe und betrügerische Nachrichten deutlich.

Wegweiser Online-Shopping

Der Wegweiser Online-Shopping ist eine Plattform, die den Konsumentinnen und Konsumenten hilft, im Internet sicher zu surfen und Käufe zu tätigen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
E-Commerce Guide
Holzikofenweg 36
3003 Bern