Das Streitbeilegungssystem der WTO
Die WTO-Streitbeilegung sorgt für einen geordneten und berechenbaren Welthandel. Bei Konflikten Handelsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern kommt ein geregeltes Verfahren zum Einsatz. Weil das Berufungsorgan seit 2019 blockiert ist, nehmen mehr als 30 Mitglieder – darunter die Schweiz – am Übergangsmechanismus MPIA teil.

Das Verfahren
Die Streitbelegung gilt als das «Herzstück» des multilateralen Handelssystems. Sie sorgt dafür, dass der multilaterale Handel sicherer und berechenbarer ist. Die Bestimmungen zur Streitbeilegung untersagen den WTO-Mitgliedern, selbstständig über einen Verstoss gegen WTO-Regeln zu entscheiden und einseitige Massnahmen ausserhalb des vorgesehenen Verfahrens zu ergreifen. Die Schweiz hat ein offensichtliches Interesse an regelbasierten Handelsbeziehungen und damit an einem WTO-Streitbeilegungssystem, mit dem sich Handelsstreitigkeiten abschliessend regeln lassen.
Strengt ein WTO-Mitglied ein Verfahren gegen ein anderes an, wird zunächst um Konsultationen ersucht. Wird im Rahmen dieser Konsultationen innerhalb von 60 Tagen keine Einigung erzielt, kann das beschwerdeführende Mitglied beim Streitbeilegungsorgan der WTO (Dispute Settlement Body, DSB) die Einsetzung eines Sonderausschusses aus unabhängigen Expertinnen und Experten (Panel) beantragen, die eine rechtliche Beurteilung des Falls vornimmt. Setzt die obliegende Partei die Entscheidung nicht um, so kann der obsiegende Mitgliedstaat die Genehmigung vom DSB einholen, um handelspolitische Retorsionsmassnahmen zu ergreifen (Aussetzung von Zugeständnissen oder anderen Verpflichtungen).
Berufungsverfahren: Blockade des Berufungsorgans und MPIA
Die Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung (Dispute Settlement Understanding, DSU) räumt jeder Partei das Recht ein, beim Berufungsorgan der WTO gegen die Entscheidung eines Panels Berufung einzulegen. Allerdings ist das Berufungsorgan seit Dezember 2019 nicht mehr in der Lage, neue Fälle zu behandeln, da die USA die Neubesetzung von Richterstellen dieses Organs blockieren.
Aus diesem Grund haben verschiedene WTO-Mitglieder, darunter auch die Schweiz, eine vorläufige multipartite Vereinbarung verabschiedet (Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement, MPIA). Das damit geschaffene Verfahren stützt sich auf die bestehenden WTO-Regeln (Artikel 25 DSU) und gelangt zwischen den teilnehmenden Mitgliedern nur so lange zur Anwendung, bis das Berufungsorgan der WTO erneut funktionsfähig ist.
Das MPIA wurde am 30. April 2020 der WTO notifiziert. Folgende WTO-Mitglieder beteiligen sich an dieser Verweinbarung (Stand per Oktober 2025): Australien, Benin, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, die EU, Equador, Guatemala, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Kolumbien, Macao, Malaysia, Mexiko, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Pakistan, Paraguay, Peru, Philipinen, Schweiz, Singapur, Ukraine, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Vietnam. Interessierte Mitglieder können der Vereinbarung jederzeit beitreten.
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