Flankierende Massnahmen: Konsolidierung auf hohem Niveau

Bern, 27.04.2012 - Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen konnte auf einem hohen Niveau konsolidiert werden. Die in der Entsendeverordnung festgehaltene Mindestanzahl von 27‘000 Kontrollen wurde deutlich übertroffen.

Der Bericht des SECO über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Jahr 2011 zeigt, dass die kantonalen tripartiten Kommissionen die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 7‘000 Entsendebetrieben und bei über 7‘200 Schweizer Betrieben geprüft haben. Die paritätischen Kommissionen, die Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten GAV überprüfen, haben ihrerseits etwa 7‘500 Entsendebetriebe und 11‘000 Schweizer Unternehmungen kontrolliert. Zusätzlich wurde bei 5‘600 meldepflichtigen Selbständigerwerbenden der Status der Selbständigkeit überprüft.

Im Gegensatz zu den tripartiten Kommissionen, die einen leichten Anstieg der Quote der vermuteten Lohnunterbietungen auf 14% bei Entsendebetrieben und auf 9% bei Schweizer Betrieben verzeichneten, meldeten die paritätischen Kommissionen einen leicht geringeren Anteil von Betrieben mit vermuteten Verstössen. Während die Quote der vermuteten Verstösse bei Entsendebetrieben um 3 Prozentpunkte auf 35% gesunken ist, lässt sich bei Schweizer Arbeitgebenden ein markanter Rückgang von 41% auf nunmehr 26% feststellen. Erfahrungsgemäss melden die paritätischen Kommissionen im Allgemeinen höhere Quoten von vermuteten Verstössen als die kantonalen tripartiten Kommissionen. Von den durch die paritätischen Kommissionen genannten Vermutungen werden schliesslich etwa ein Drittel der Fälle den Kantonen zur Sanktionierung weiter geleitet. Eine genaue Interpretation des Unterschieds zwischen den vermuteten und den erhärteten Lohnverstössen ist zurzeit nicht möglich, weil nicht alle paritätischen Kommissionen die Vergehen systematisch den Kantonen melden. Nicht jede Vermutung erweist sich zudem bei der näheren Überprüfung als richtig, und insbesondere bei kleinen Verstössen sind die Unternehmungen oft bereit, die fehlenden Lohnzahlungen nachzuholen, so dass von einer Weiterleitung an die Kantone abgesehen wird.

Über die letzten Jahre betrachtet, kann festgestellt werden, dass etwa die Hälfte der weitergeleiteten Lohnverstösse durch die kantonalen Behörden rechtskräftig sanktioniert werden. Die sanktionierende Behörde trägt dabei der Schwere des Verstosses und einer allfälligen Nachzahlung durch den betroffenen Betrieb Rechnung.

Die mit den Entsendebetrieben durchgeführten Einigungsverfahren waren zu rund 80% erfolgreich und haben zu einer Lohnnachzahlung geführt. Einigungsverfahren mit Schweizer Arbeitgebenden waren zu knapp 70% erfolgreich. Die Vollzugsorgane melden, dass etwa 70% (paritätische Kommissionen) bis mindestens 80% (Kantone) der den Entsendebetrieben auferlegten Bussen tatsächlich bezahlt werden. Die erfolgreichen Einigungsverfahren, die Bereitschaft, auferlegte Bussen zu begleichen und die tiefe Rückfallquote zeigen, dass die Entsendebetriebe und die Schweizer Arbeitgebenden bemüht sind, sich korrekt zu verhalten. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen erzielt somit die beabsichtigten Wirkungen. Die aufgedeckten Verstösse zeigen aber auch, dass die Präsenz von Arbeitsmarktinspektoren vor Ort weiterhin wichtig ist.

Die Anzahl entsandter Arbeitnehmenden aus dem EU/EFTA-Raum hat im Jahr 2011 nochmals deutlich zugenommen. Während im Jahr 2010 noch 59'125 Entsandte in der Schweiz tätig waren, wurden im Jahr 2011 66'150 Entsandte gemeldet. Insgesamt waren im Jahr 2011 somit knapp 180'000 meldepflichtige Kurzaufenthalter (Entsandte, Selbständigerwerbende und kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebenden) bis zu 90 Tagen in der Schweiz tätig. Damit wurde bei den meldepflichtigen Kurzaufenthaltern im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von 22% verzeichnet.

Auch meldepflichtige Selbständigerwerbende haben in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Obwohl ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung sehr gering ist, ist die durchschnittliche jährliche Zunahme der Anzahl meldepflichtiger Selbständigerwerbender seit 2005 mit 21% bemerkenswert. Der grösste Anteil der Selbständigerwerbenden aus dem EU/EFTA-Raum ist im Baunebengewerbe und im verarbeitenden Gewerbe tätig. Die meisten Kontrollen zur Überprüfung des Status der Selbständigkeit wurden daher auch in diesen Branchen durchgeführt. Insgesamt wurde bei rund 10% der überprüften Personen eine Scheinselbständigkeit vermutet.

Die bisherigen Erfahrungen mit den flankierenden Massnahmen haben gezeigt, dass in der gegenwärtigen Gesetzgebung einige Lücken bestehen. So sind beispielsweise die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit oder zur Sanktionierung von Schweizer Arbeitgebenden, die gegen Bestimmungen in einem Normalarbeitsvertag verstossen, limitiert. Um diese Lücken in der Gesetzgebung der flankierenden Massnahmen zu schliessen, hat der Bundesrat am 2. März 2012 das Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wird zurzeit in den eidgenössischen Räten diskutiert. Gleichzeitig sind das SECO, die Sozialpartner und die Kantone dabei, die Arbeitsabläufe im Vollzug zu verbessern. Des Weiteren hat der Bundesrat am 18. April 2012 das EVD beauftragt, konkrete Vorschläge zur Gewährleistung der Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Subunternehmer zu erarbeiten.


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