Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2016
Bern, 21.02.2017 - Schweizer Unternehmen haben 2016 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 411,9 Millionen Franken Kriegsmaterial in 70 Länder exportiert (2015: 446,6 Millionen). Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 8 Prozent und einem Anteil von 0,14* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Das SECO hat die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auch im vergangenen Jahr in verschiedenen Bestimmungsländern vor Ort überprüft.
1. Statistische Angaben zur Kriegsmaterialausfuhr
Im Gegensatz zur gesamten Warenausfuhr** aus der Schweiz, die 2016 gegenüber dem Vorjahr um rund 7 Prozent höher ausgefallen ist, verzeichneten die Kriegsmaterialausfuhren wie bereits im Vorjahr eine Abnahme, und zwar um 34,7 Millionen Franken auf 411,9 Millionen Franken. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber 2015 um rund 8 Prozent.
Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Ausfuhr von diversen Munitionsarten und Munitionskomponenten nach Deutschland (52,9 Millionen), die Lieferung von Feuerleitgeräten und Ersatzteilen zu Fliegerabwehrsystemen nach Südafrika (49,7 Millionen) und von Fliegerabwehrkanonen für die Marine nach Dänemark (17,6 Millionen).
Rund 58 Prozent (2015: 56 Prozent) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung)***.
Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 51,9 Prozent (2015: 53,6 Prozent) aller Ausfuhren aus, nach Amerika 11,2 Prozent (10,4 Prozent), nach Asien 24,4 Prozent (32,3 Prozent), nach Afrika 12,4 Prozent (3,7 Prozent) und nach Australien 0,1 Prozent (0,1 Prozent).
Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 93,2 Millionen Franken, gefolgt von Südafrika mit 51,3 Millionen Franken, Indien mit 34,6 Millionen Franken, den USA mit 32,1 Millionen Franken und Pakistan mit 25,5 Millionen Franken.
Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen im Jahr 2016 33,4 Prozent auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3) und 27,9 Prozent auf Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5). 16,7 Prozent entfielen auf Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 2), 5,9 Prozent auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6) und 5,7 Prozent auf Bestandteile für Kampfflugzeuge (Kat. KM 10).
Die restlichen 10,4 Prozent verteilten sich auf 5 weitere Kategorien.
Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2‘499 neue Ausfuhrgesuche unterbreitet (2015: 2‘238). Davon wurden 2‘395 Gesuche im Wert von 2,195 Milliarden Franken bewilligt. 29 Gesuche wurden abgelehnt (2015: 0).
1‘010 Millionen Franken der im vergangenen Jahr bewilligten Ausfuhren im Gesamtumfang von 2‘195 Millionen Franken gehen auf bereits früher bewilligte Geschäfte zurück. Neu bewilligte Ausfuhrgesuche machen rund 1'184,7 Millionen Franken aus, was im Vergleich mit dem Vorjahr (769) einer wertmässigen Zunahme von 415 Millionen Franken entspricht.
Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Bewilligte Gesuche gelangen teilweise erst in der folgenden Berichtsperiode zur Ausfuhr. Zudem werden Bewilligungen häufig nicht genutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus anderen Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert.
2016 erkundigten sich die Exporteure in 64 Fällen (2015: 49), ob eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erteilt werden könnte. 37 (15) dieser Voranfragen wurden ablehnend beantwortet. Die negativen Antworten betrafen Länder in Asien, Afrika, Osteuropa, im Mittleren Osten, sowie in Zentral- und Südamerika. Begründet wurden sie mit der Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität sowie der Situation im Innern des Bestimmungslandes. Massgebend waren darüber hinaus die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung und einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger.
2. Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen
Mit dem jährlichen Bericht zur Exportkontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen erhöht die Schweiz entsprechend den internationalen Bestrebungen die Transparenz in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde die Ausfuhr von 14‘723 (2015: 7‘933) Kleinwaffen und leichten Waffen bewilligt. Hauptabnehmer sind ausländische Waffenhandels- und Industriebetriebe sowie ausländische Streitkräfte, ausländische Polizeieinheiten sowie andere staatliche Stellen.
In der durch das unabhängige «Graduate Institute of International and Development Studies» in Genf jährlich durchgeführten Untersuchung zur Transparenz im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffenwurde die Schweiz in den Jahren 2009 bis 2015 stets als Land mit der grössten Transparenz im Kleinwaffenexport identifiziert. Im Transparenzbarometer 2016, der die Exportstatistiken aus dem Jahre 2013 prüft, nimmt die Schweiz den 5. Rang ein. Dieser Rückschritt ist zum einen auf einen Fehler in der Datenbeschaffung durch die UNO oder das Small Arms Survey selbst zurückzuführen, welches die von der Schweiz an die UN Comtrade Datenbank übermittelte Informationen in der Bewertung unberücksichtigt liess. Unter Berücksichtigung dieser Informationen würde sich die Schweiz mit 19.75 Punkten den ersten Rang zusammen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich teilen. Zum anderen ist die noch verbleibende Differenz von 0.25 Punkten zum Vorjahrespunktestand von 20 Punkten darauf zurückzuführen, dass im Bericht 2013 der Schweiz über die Exportkontrolle im Bereich Small Arms and Light Weapons (SALW) zwar der monetäre Wert der abgelehnten Kleinwaffenausfuhren, nicht aber deren Stückzahl genannt wird. Die Schweizer Exportkontrollbehörden werden alles daran setzen, damit die Schweiz auch in Zukunft zu den transparentesten Ländern beim Export von Kleinwaffen bzw. generell beim Export von Rüstungsgütern gehören wird.
3. Durchsetzung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen mittels Vor-Ort-Kontrollen (Post-shipment Verifications)
Seit dem 1. November 2012 hat die Schweiz die Möglichkeit, sich im Rahmen der Erteilung einer Bewilligung für die Ausfuhr von Kriegsmaterial das Recht auszubedingen, die Einhaltung der notwendigen Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor Ort zu überprüfen.
Von diesem Recht Gebrauch machend hat das SECO 2016 in Bahrain, Chile, Kenia, Kuwait, Oman, Senegal, Seychellen sowie in Thailand sogenannte Post-shipment Verifications (PSV) durchgeführt. In all diesen Ländern hat sich im Rahmen der Kontrollen gezeigt, dass sie ihre Verpflichtung, das erhaltene Kriegsmaterial nicht ohne das Einverständnis der Schweiz zu reexportieren, eingehalten haben.
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die Kriegsmaterialexporte vor Ort überprüfen. Das SECO wird mit Unterstützung des EDA und des VBS auch in Zukunft PSV durchführen.
4. Internationale Entwicklungen im Bereich der Kontrolle von konventionellen Rüstungsgütern
Am 24. Dezember 2014 ist der im Rahmen der UNO im Jahr 2013 verabschiedete Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) in Kraft getreten. Nach dessen Genehmigung durch die eidgenössischen Räte und dem unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist trat der ATT für die Schweiz am 30. April 2015 in Kraft. Per Ende Februar 2017 zählt er bereits 91 Mitgliedsländer. Insgesamt haben ihn 130 Staaten unterzeichnet; 39 Ratifikationen sind noch ausstehend, darunter diejenige der USA.
An der ausserordentlichen Vertragsstaatenkonferenz am 29. Februar 2016 in Genf wurden die notwendigen Modalitäten für die Operationalisierung des ATT-Sekretariats beschlossen. Dieses nahm seine Arbeit am 1. März 2016 offiziell auf.
Vom 22. bis 26. August fand in Genf die zweite ordentliche Vertragsstaatenkonferenz statt, welche durch den Bundespräsidenten eröffnet wurde. Die Vertragsstaaten trafen letzte administrative Entscheide, errichteten den vom Vertrag vorgesehenen Treuhandfonds zur Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags und bereiteten die notwendigen Strukturen zur Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen vor. In diesem Sinne setzte die Vertragsstaatenkonferenz drei Arbeitsgruppen zu den Themen (i) Umsetzung der Vertragsverpflichtungen, (ii) Universalisierung des Abkommens sowie (iii) Transparenz und Berichterstattung ein. Die Arbeitsgruppen werden der dritten Staatenkonferenz, die vom 11. bis 15. September 2017 unter finnischem Vorsitz stattfindet, entsprechende Empfehlungen für weitere Umsetzungsmassnahmen unterbreiten.
5. Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 Güterkontrollverordnung (GKV)
Das SECO veröffentlicht ebenfalls eine Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 der Güterkontrollverordnung (bspw. unbewaffnete militärische Trainingsflugzeuge, Aufklärungsdrohnen, Nachtsichtgeräte). Der Gesamtwert der nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung erteilten Einzelbewilligungen belief sich 2016 auf 693 Millionen Franken (2015: 1'165 Mio.), wovon 173 Millionen Franken (1'014 Mio.) bereits früher bewilligte Geschäfte betreffen. Damit wurden im vergangenen Jahr neue Geschäfte in der Höhe von 520 Millionen Franken (151 Mio.) bewilligt. Bewilligungen sind gemäss Güterkontrollverordnung zwei Jahre gültig und müssen nach einer einmaligen Verlängerung von zwei Jahren neu erteilt werden. Im Zolltarif besteht keine Aufschlüsselung für besondere militärische Güter; daher können keine Daten über die tatsächlich ausgeführten Güter erhoben werden.
* Aufgrund der Berücksichtigung des Handels mit Gold, Silber in Barren und Münzen in der Aussenhandelsstatistik lässt sich dieser Wert nicht mit den Werten vor 2015 vergleichen.
** Gesamter Aussenhandel, d.h. inkl. Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
*** Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.
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