Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»: Bundesrat empfiehlt Ablehnung

Bern, 14.06.2019 - Der Bundesrat hat am 14. Juni 2019 die Botschaft zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» verabschiedet. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Der von der Initiative verfolgte Ansatz sowie die vorgesehenen Massnahmen werden vom Bundesrat als nicht zielführend beurteilt. Zudem hätte das Finanzierungsverbot negative Auswirkungen auf die Tätigkeit der Nationalbank, von Stiftungen und Pensionskassen sowie auf die AHV/IV/EO, die alle unverhältnismässig stark betroffen wären. Darüber hinaus stellt die Initiative generell den Finanzplatz Schweiz in Frage und schwächt die Schweizer MEM-Industrie.

Die Volksinitiative will die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit verbieten. Deshalb sieht sie vor, dass der Schweizerischen Nationalbank (SNB), den Stiftungen sowie den Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Unternehmen untersagt wird, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Ausserdem soll sich der Bund auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen gleiche Bedingungen gelten.

Der Bundesrat hat Verständnis für die Absicht der Initiantinnen und Initianten, zu einer friedlicheren Welt beizutragen. Die Schweiz engagiert sich bereits heute in vielerlei Hinsicht dafür. Zudem existiert schon ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen sowie für Streumunition und Anti-Personenminen.

Die Initiative wäre wirkungslos
Ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie ist nicht realistisch. Weder im Rahmen der Vereinten Nationen noch in anderen internationalen Gremien besteht der Wille für ein derartiges Vorhaben. Ein Finanzierungsverbot in der Schweiz würde mangels Einfluss auf die globale Nachfrage nach Kriegsmaterial und das weltweite Angebot an solchem keine Wirkung erzielen.

Mit Annahme der Initiative müssten die SNB, Stiftungen, Pensionskassen und die AHV/IV/EO u.a. sicherstellen, dass sie das von ihnen verwaltete Vermögen nicht in Fonds investieren, die Beteiligungen an Unternehmen enthalten (oder abbilden), welche jährlich mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Letztlich soll dies auch für Banken und Versicherungen gelten. Da ein globales Anlageportfolio Anteile von mehreren tausend Unternehmen enthalten kann, könnte das Finanzierungsverbot kaum mit vernünftigen Mitteln umgesetzt werden. Entweder müssten die betroffenen Akteure ihre Investitionen auf spezifische Firmen beschränken, bei welchen die Herstellung von Kriegsmaterial ausgeschlossen werden kann, oder jedes Jahr Tausende von Unternehmen auf deren Umsatz mit Kriegsmaterial überprüfen. Ersteres hätte wegen der ungenügenden Streuung ein stark erhöhtes Anlagerisiko zur Folge (Klumpen-Risiko), letzteres wäre mit einem stark erhöhten Verwaltungsaufwand und damit hohen Kosten verbunden.

Die Initiative wäre schädlich
Die berufliche und staatliche Vorsorge, die mit Blick auf die Demographie und das Zinsniveau vor grossen Herausforderungen steht, würde dadurch noch mehr belastet. Betroffen wären insbesondere die rund 1'700 Schweizer Pensionskassen, die Anlagevermögen von etwa 820 Milliarden Franken verwalten, sowie das Anlagevermögen der AHV/IV/EO von rund 34 Milliarden Franken. Bei den Banken, Versicherungen, Stiftungen und Pensionskassen stellt das Finanzierungsverbot darüber hinaus einen starken Eingriff in die verwalteten Privatvermögen dar, da den Bürgern international gängige Anlagemöglichkeiten für ihr Vermögen verwehrt blieben.

Diese Einschränkung von Banken v.a. im Bereich der Vermögensverwaltung und der Kreditvergabe ist unverhältnismässig und würde nicht nur den Schweizer Finanzplatz, sondern auch den Industriestandort Schweiz schwächen. Vor allem den hiesigen KMU der MEM-Industrie würde der Zugang zu Krediten erschwert, wenn sie Teil einer Zulieferkette für Rüstungsbetriebe im In- oder Ausland sind. Die MEM-Industrie beschäftigt insgesamt ca. 320 000 Angestellte und umfasst rund 13 423 Betriebe, davon 13 218 Mikrounternehmen und KMU (was 98 % der Unternehmen in der Branche entspricht). Sie erwirtschaftet 7,3 Prozent (2017) des Bruttoinlandproduktes.

Die Initiative stellt auch die Unabhängigkeit der SNB in Frage, weil sie deren marktschonende und marktneutrale Investitionspolitik verunmöglicht. Sie würde darüber hinaus einen Präzedenzfall für weitere Auflagen z. B. im Zusammenhang mit Tabak, Kohleenergie, Wasser und Nahrungsmitteln schaffen. Die Volksinitiative wurde am 21. Juni 2018 mit 104'612 gültigen Unterschriften eingereicht.

Wer ist «Kriegsmaterialproduzent»?
Gemäss Initiativtext gelten Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften, als «Kriegsmaterialproduzenten». Betroffen sind damit weltweite Grossunternehmen wie die RUAG, Airbus und Boeing, aber auch mittelgrosse Firmen und KMU, welche als Zulieferbetriebe fungieren und Einzelteile und Baugruppen herstellen, die in Rüstungsgütern verbaut werden.
Als «Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» gelten u.a. Darlehen und Kredite sowie generelle Beteiligungen an Kriegsmaterialherstellern z. B. durch den Erwerb von Aktien, Aktienfonds oder Derivaten. Damit müsste auch beim Kauf eines Aktienfonds oder börsengehandelter Derivate sichergestellt werden, dass keine Beteiligungen an Unternehmen enthalten sind, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen.


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