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Aufzüge

Ein Aufzug ist ein Hebezeug, das die Gebäude und Bauten dauerhaft bedient und zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich an starren, gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten Führungen entlang mit einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 0.15 m/s fortbewegt.

Drei Aufzüge in einem Geschäftszentrum.

Ein Aufzug ist bestimmt zur Beförderung

  • von Personen,
  • von Personen und Gütern,
  • nur von Gütern, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h., wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind.

Von den Aufzügen zu unterscheiden sind Beförderungsanlagen, bei denen ein Fördermittel (Kabine, Fahrstuhl, Plattform, Treppenstufen, Fahrband oder ähnliche Einrichtungen) längs einer oder mehrerer Führungen bewegt wird (ausgenommen Jahrmarktgeräte, seilgeführte Einrichtungen und Seilbahnen). Soweit deren Sicherheit nicht anderweitig bundesrechtlich geregelt ist, fallen diese unter die Maschinenverordnung (MaschV, SR 819.14).

Gesetzlichen Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung, AufzV, SR 930.112). Diese Verordnung setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie über Aufzüge (2014/33/EU) gleichwertig ins Schweizer Recht um.

Marktkontrolle

Für die Marktkontrolle von Aufzügen und anderen Beförderungsanlagen (soweit deren Sicherheit nicht anderweitig bundesrechtlich geregelt ist) sind folgende Kontrollorgane zuständig:

Mitteilungen - Aufzüge

25.11.2025

Neue Aufzugsverordnung in Kraft

21.02.2014

Aufzugsverordnung

21.12.2009

Konformitätsbewertungen mit der EU: Kommentar zur Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen

Der Aufzugskommentar wurde per sofort eingestellt, da er nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht. Es wird auch keinen weiteren Aufzugskommentar in dieser Form mehr geben. Aktuelle Informationen zu den Aufzügen finden Sie auf der Homepage des eidgenössischen Aufzugsinspektorats EIA des SVTI.

SVTI
Schweizerischer Verein für technische Inspektionen Eidg. Inspektorat für Aufzüge
Richtistrasse 15
Postfach
CH-8304 Wallisellen
Eidg. Inspektorat für Aufzüge

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

Konformitätsbewertungen mit der EU

21.12.2009

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Allgemeine Informationen

Produkte, egal welcher Art, dürfen Menschen nicht gefährden. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, gibt es verschiedene Gebote und Verbote.

Ein Rasenmäher Robot neben einem Liegestuhl im Garten.

Meldung gefährlicher Produkte

Hersteller und andere Inverkehrbringer müssen gefährliche Produkte unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Auch Marktbeobachter (z. B. Konsumenten und Anwender) können Produkte melden, die sie als unsicher einschätzen.

Eine Frau drückt den Stockwerkknopf in einem Aufzug.

FAQ – Produktesicherheit

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Produktesicherheit.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern