Druckgeräte und einfache Druckbehälter
Druckgerät ist der allgemeine Begriff für unter Druck stehende Geräte wie Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile, wobei der Druck grösser als 0,5 bar ist. Druckbehälter sind geschweisste Behälter, die einem Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt und zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt sind.

Gesetzlichen Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV, SR 930.114) sowie der Verordnung vom 25. November 2015 über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung, DBV, SR 930.113). Diese Verordnungen setzen die Anforderungen der beiden EU-Richtlinien über Druckgeräte (2014/68/EU) und einfache Druckbehälter (2014/29/EU) gleichwertig ins Schweizer Recht um.
Marktkontrolle
Für die Marktkontrolle von Druckgeräten und einfachen Druckbehältern ist der Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) zuständig.
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Allgemeine Informationen
Produkte, egal welcher Art, dürfen Menschen nicht gefährden. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, gibt es verschiedene Gebote und Verbote.

Meldung gefährlicher Produkte
Hersteller und andere Inverkehrbringer müssen gefährliche Produkte unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Auch Marktbeobachter (z. B. Konsumenten und Anwender) können Produkte melden, die sie als unsicher einschätzen.

FAQ Produktesicherheit
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Produktesicherheit.
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