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Unternehmen und Menschenrechte

Der Bundesrat erwartet von Unternehmen, dass sie die Menschenrechte im Rahmen ihrer Tätigkeiten in der Schweiz und im Ausland respektieren. In diesem Sinne will er sie bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien und anderer internationaler Richtlinien unterstützen.Zu diesem Zweck hat der Bundesrat einen Nationalen Aktionsplan «Wirtschaft und Menschenrechte» verabschiedet.

Titelblatt des NAP-Dokuments der Schweiz 2024–2027

Der NAP 2024–2027

Der NAP 2024–2027 ist das schweizerische Umsetzungsinstrument der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) koordinieren seine Umsetzung. Der NAP 2024–2027 legt die Erwartungen des Bundesrates an die Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte fest und begleitet sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen in ihren Wirtschaftstätigkeiten. Die spezifischen Ziele des NAP bestehen darin: die Erwartungen des Bundesrates an die Unternehmen zu kommunizieren; das Bewusstsein der Unternehmen für Sorgfaltspflicht und Menschenrechte zu schärfen; die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Staat zu stärken; und die Kohärenz der staatlichen Aktivitäten zu verbessern.

Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Der NAP 2024–2027 wurde auf der Grundlage der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (englische Version) erarbeitet. Diese Leitprinzipien zeigen die unterschiedlichen, aber komplementären Rollen des Staates und der Unternehmen, wenn es darum geht, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte zu verhindern.

Die UNO-Leitprinzipien beruhen auf drei Säulen:

Die erste Säule stellt die Verpflichtung der Staaten dar, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Die zweite Säule verweist auf die Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten und die dazu erforderliche Sorgfalt anzuwenden. Die dritte Säule betrifft die Verantwortung der Staaten und Unternehmen, dafür zu sorgen, dass die von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Personen Zugang zu wirksamer Abhilfe haben.

Säule II: Verantwortung der Unternehmen

Die zweite Säule der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) zielt darauf ab, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, die Menschenrechte durch die Einführung von Sorgfaltsverfahren zu achten. Der Bund unterstützt die Unternehmen dabei.

Thèmes pertinents

Bundeshaus mit EDA und SECO Logo

Über den Nationalen Aktionsplan

Der Nationale Aktionsplan «Wirtschaft und Menschenrecht» dient zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Ziel des NAP besteht darin, die Sorgfaltspflicht der Schweizer Unternehmen sowohl im In- wie auch im Ausland zu stärken.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern