Handel mit Rohdiamanten
Der Bundesrat hat am 29. November 2002 die Verordnung über den internationalen Handel mit Rohdiamanten (Diamantenverordnung) erlassen. Damit setzt die Schweiz den Beschluss der Kimberley Prozess-Konferenz vom 5. November 2002 um. Das dadurch eingeführte Zertifizierungssystem soll sicherstellen, dass keine Konfliktdiamanten in den legalen Markt gelangen.
Die Verordnung vom 29. November 2002 über den internationalen Handel mit Rohdiamanten (SR 946.231.11) ist rechtlich massgebend.
Zertifizierungssystem
Der internationale Handel mit Rohdiamanten unterliegt strengen Vorschriften: Ein Import oder Export ist nur zulässig, wenn die Sendung von einem fälschungssicheren Kimberley Prozess-Zertifikat begleitet wird. Zudem dürfen Rohdiamanten ausschliesslich zwischen Staaten gehandelt werden, die am Kimberley Prozess teilnehmen. Dies gilt für die Einfuhr, die Ausfuhr, die vorübergehende Ein- und Ausfuhr sowie die Ein- und Ausfuhr in Zolllager. Schweizerische Zertifikate können beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO beantragt werden (siehe weiterführende Informationen).
Kimberley Prozess
Der Kimberley Prozess reguliert den internationalen Handel mit Rohdiamanten, um zu verhindern, dass sogenannte Konfliktdiamanten auf den legalen Markt gelangen. Ihm gehören derzeit 60 Teilnehmer an. Die Industrie ist durch den World Diamond Council vertreten, die Zivilgesellschaft durch die Kimberley Process Civil Society Coalition. Beide haben Beobachterstatus.
Der Kimberley Prozess wurde im Mai 2000 in Südafrika initiiert. Die Verhandlungen führten am 5. November 2002 in Interlaken zur Annahme eines internationalen Zertifizierungssystems für legal geförderte und gehandelte Rohdiamanten. Dieses System trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Seither muss jede Sendung Rohdiamanten von einem fälschungssicheren Zertifikat begleitet sein, das bestätigt, dass Massnahmen ergriffen wurden, um das Vorhandensein von Konfliktdiamanten auszuschliessen. Staaten, die dieses System nicht anwenden, sind vom internationalen Handel mit Rohdiamanten ausgeschlossen.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Die Schweiz und internationale Sanktionen
Seit dem UNO-Beitritt im Jahr 2002 setzt die Schweiz alle vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionen um.

Rechtliche Grundlagen Sanktionen
Das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Massnahmen in der Schweiz.
Kontakt
Sanktionen / Rohdiamanten
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern