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Statistik der Ausfuhrbewilligungen nach Güterkontrollgesetzgebung

Nachfolgend finden Sie die Statistiken der letzten Jahre zu Einzel- und Generalausfuhrbewilligungen nach der Güterkontrollgesetzgebung sowie Informationen über die Volkswirtschaftliche Bedeutung.

Statistisches Dokument mit Taschenrechner und Kugelschreiber

Einzelausfuhrbewilligungen

Die vom SECO erstellten Statistiken zu den Gütern der Anhänge 2, 3 und 5 Güterkontrollverordnung (GKV) sowie zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 GKV umfassen erteilte und abgelehnte Einzelbewilligungen.

Im Zolltarif besteht keine Aufschlüsselung über Dual-Use-Güter; daher können keine Daten über die tatsächlich ausgeführten Güter erhoben werden. In den Statistiken können Geschäfte mehrfach auftreten, da Bewilligungen gemäss GKV nur zwei Jahre gültig sind und nach einer einmaligen Verlängerung von 2 Jahren neu erteilt werden müssen (Neuausstellung). Die Aufstellungen enthalten die Referenznummer zum Geschäft, die Exportkontrollnummer des bewilligten Gutes sowie das Bestimmungsland und den Warenwert.

Für Statistiken vor 2015 können Sie uns per E-Mail kontaktieren: licensing@seco.admin.ch

Generalausfuhrbewilligungen

Nach Artikel 12 Güterkontrollverordnung (GKV) kann für die Ausfuhr von Gütern, die in Anhang 2 Teil 2, Anhang 3 oder 5 aufgeführt sind, nach Staaten, die sich an allen von der Schweiz unterstützten völkerrechtlich nicht verbindlichen internationalen Kontrollmassnahmen beteiligen, das SECO eine ordentliche Generalausfuhrbewilligung (OGB) erteilen. Anhang 7 enthält die Liste dieser Staaten. Ebenfalls eine OGB erteilen kann das SECO für die Ausfuhr von Gütern, die in Anhang 4 aufgeführt sind, nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder nach Staaten, die mit der Europäischen Union ein Kooperationsabkommen über die europäischen Satellitennavigationsprogramme abgeschlossen haben.

Nach Artikel 13 GKV kann für die Ausfuhr von Gütern, die in Anhang 2 Teil 2, Anhang 3 oder 5 aufgeführt sind, nach anderen Staaten als denjenigen nach Anhang 7 das SECO eine ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung (AGB) erteilen.

Im Rahmen der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV) können ebenfalls Generalausfuhrbewilligungen (GAB) erteilt werden.

Volkswirtschaftliche Bedeutung

Mit der Wirtschaftstätigkeit der Schweizer Rüstungs- und Dual-Use-Industrie sind in der Schweiz insgesamt 35 Mia. CHF Wertschöpfung und 137 Tsd. Arbeitsplätze verbunden. Darin eingeschlossen sind: Die Produktion von Rüstungsgütern (d.h. Kriegsmaterial und besondere militärische Güter); die Produktion von Dual-Use Gütern (d.h. sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendbare Güter, z.B. Werkzeugmaschinen, Laborgeräte, Chemikalien und gewisse Verpackungsmaterialen wie Grossbehälter für den Transport chemisch-pharmazeutischer Substanzen); die Produktion von zivilen Gütern der Rüstungs- und Dual-Use-Unternehmen; sowie die entlang der Wertschöpfungsketten bei anderen Branchen ausgelösten Effekte.

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Exportkontrollen und Sanktionen / Exportkontrolle Industriegüter
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern