Rüstungsgüter
Das Kriegsmaterialgesetz kontrolliert die Herstellung und den Transfer von Kriegsmaterial inklusive Technologie, um die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz, ihren aussenpolitischen Grundsätzen und eine bedarfsgerechte Verteidigungsindustrie sicherzustellen.
Der Gesetzeszweck wird durch eine doppelte Bewilligungspflicht umgesetzt. Die Herstellung, der Handel und die Vermittlung von Kriegsmaterial an Empfänger im Ausland bedürfen einer Grundbewilligung, um sicherzustellen, dass Gewähr für die ordnungsgemässe Geschäftsfürung gegeben ist («Compliance») und die Tätigkeit den Landesinteressen nicht zuwiderläuft. Zusätzlich ist für die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Handel, die Vermittlung sowie für den Abschluss von Verträgen über den Transfer von Immaterialgütern einschliesslich Know-how eine Einzelbewilligung erforderlich.
Für Staaten nach Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung gelten Erleichterungen: Vermittlung, Handel und Technologietransfer sind dort ohne Einzelbewilligung zulässig, die Ausfuhr von Kriegsmaterial bleibt jedoch stets bewilligungspflichtig. Diese Staaten sind wie die Schweiz Mitglied aller vier internationalen Exportkontrollregime.

Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu den Exportkontrollen für Rüstungsgüter sind hier verfügbar.

Gütereinstufung
Hier finden Sie die Anleitungen zur Einstufung von Produkten

Hand- und Faustfeuerwaffen / Munition
Ausfuhr von Feuerwaffen (gemäss Waffengesetz), deren Bestandteilen und Zubehör sowie deren Munition und Munitionsbestandteile

Überflug mit Kriegsmaterial
Bewilligungsverfahren für Kriegsmaterialdurchfuhren durch den Schweizer Luftraum mit Zivilluftfahrzeugen

Rechtliche Grundlagen
Informationen und Links zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen.

Vorlagen und Formulare
Notwendige Beilagen und Informationen

Statistiken / Exportzahlen zu Rüstungsgütern
Die Statistiken der letzten Jahre zu den Exporten von Gütern gemäss Kriegsmaterialgesetzgebung sind nachstehend aufgelistet.
Kontakt
Direktion für Aussenwirtschaft
Exportkontrollen und Sanktionen / Exportkontrolle Rüstungsgüter
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
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