Zum Hauptinhalt springen

Rüstungsgüter

Das Kriegsmaterialgesetz kontrolliert die Herstellung und den Transfer von Kriegsmaterial inklusive Technologie, um die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz, ihren aussenpolitischen Grundsätzen und eine bedarfsgerechte Verteidigungsindustrie sicherzustellen.

Der Gesetzeszweck wird durch eine doppelte Bewilligungspflicht umgesetzt. Die Herstellung, der Handel und die Vermittlung von Kriegsmaterial an Empfänger im Ausland bedürfen einer Grundbewilligung, um sicherzustellen, dass Gewähr für die ordnungsgemässe Geschäftsfürung gegeben ist («Compliance») und die Tätigkeit den Landesinteressen nicht zuwiderläuft. Zusätzlich ist für die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Handel, die Vermittlung sowie für den Abschluss von Verträgen über den Transfer von Immaterialgütern einschliesslich Know-how eine Einzelbewilligung erforderlich.

Für Staaten nach Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung gelten Erleichterungen: Vermittlung, Handel und Technologietransfer sind dort ohne Einzelbewilligung zulässig, die Ausfuhr von Kriegsmaterial bleibt jedoch stets bewilligungspflichtig. Diese Staaten sind wie die Schweiz Mitglied aller vier internationalen Exportkontrollregime.

Wegweiser in 3 Richtungen: Guidance, Assitance und Support

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zu den Exportkontrollen für Rüstungsgüter sind hier verfügbar.

Zeigefinger tippt auf ein grünes Häkchen-Symbol, daneben ein Icon mit einem roten Kreuz

Gütereinstufung

Hier finden Sie die Anleitungen zur Einstufung von Produkten

Pistole und Munition auf einem Tisch

Hand- und Faustfeuerwaffen / Munition

Ausfuhr von Feuerwaffen (gemäss Waffengesetz), deren Bestandteilen und Zubehör sowie deren Munition und Munitionsbestandteile

Ein Flugzeug am Himmel mit Kondensstreifen.

Überflug mit Kriegsmaterial

Bewilligungsverfahren für Kriegsmaterialdurchfuhren durch den Schweizer Luftraum mit Zivilluftfahrzeugen

Daumen und Zeigefinger halten einen Würfel mit dem Symbol Waage

Rechtliche Grundlagen

Informationen und Links zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen.

Hand hält einen Stift und unterschreibt ein Dokument

Vorlagen und Formulare

Notwendige Beilagen und Informationen

Statistisches Dokument mit Taschenrechner und Kugelschreiber

Statistiken / Exportzahlen zu Rüstungsgütern

Die Statistiken der letzten Jahre zu den Exporten von Gütern gemäss Kriegsmaterialgesetzgebung sind nachstehend aufgelistet.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Exportkontrollen und Sanktionen / Exportkontrolle Rüstungsgüter
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefondienstzeiten: Montag und Mittwoch: 08.00 - 12:00 Uhr | Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr