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Maschinen

Unter die Definition «Maschinen» fallen insbesondere Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten/Seile/Gurte, abnehmbare Gelenkwellen sowie unvollständige Maschinen. Zu beachten sind die diversen Abgrenzungen zu anderen Produktdefinitionen, insbesondere bei Elektrohaushaltgeräten, welche gänzlich unter die Elektrizitätsgesetzgebung fallen.

Zusammenbau einer industriellen Maschine

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV, SR 819.14), welche die Anforderungen der EG-Richtlinie über Maschinen (2006/42/EG) gleichwertig ins Schweizer Recht umsetzt.

Marktkontrolle

Für die Marktkontrolle zuständig sind folgende Kontrollorgane:

Mitteilungen - Maschinenverordnung

24.11.2023

Teilrevision der Maschinenverordnung

Die EU hat am 14. Juni 2023 eine neue Maschinenverordnung (EU-Maschinenverordnung) verabschiedet, die per 20. Januar 2027 anwendbar sein wird. Sie enthält neue Voraussetzungen an die Konformitätsbewertungsstellen. Diese gelten bereits ab dem 20. Januar 2024.

Mit der Teilrevision der Maschinenverordnung per 20. Januar 2024 werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die drei unter dem MRA anerkannten Schweizer Konformitätsbewertungsstellen im Maschinenbereich die notwendigen Schritte zur Akkreditierung in der Schweiz nach der neuen europäischen Maschinenverordnung ebenso früh wie ihre Konkurrenten in der EU unternehmen können. Die revidierte Fassung der Maschinenverordnung tritt am 20. Januar 2024 in Kraft.

Die Maschinenverordnung regelt die Sicherheit von Maschinen und wie diese in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Die geltenden Sicherheitsanforderungen bleiben von der vorliegenden Änderung der Maschinenverordnung unberührt.

  • 819.14
    Die geänderte Maschinenverordnung ist hier verlinkt.

Kontakt/Rückfragen:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Produktesicherheit

10.06.2021

Teilrevision der Maschinenverordnung

Mit dieser Teilrevision werden in der Maschinenverordnung bestimmte Präzisierungen bezüglich der Wirtschaftsakteure an die Neuerungen in der EU angeglichen. Damit soll der erleichterte Warenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Maschinenbereich weiterhin sichergestellt werden. Die revidierte Fassung der Maschinenverordnung tritt am 16. Juli 2021 in Kraft.

Die Maschinenverordnung regelt die Sicherheit von Maschinen und wie diese in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Die geltenden Sicherheitsanforderungen bleiben von der vorliegenden Änderung der Maschinenverordnung unberührt. Die geänderte Maschinenverordnung ist hier verlinkt.

  • 819.14
    Die geänderte Maschinenverordnung ist hier verlinkt.

Kontakt/Rückfragen:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Produktesicherheit

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen

10.07.2012

Ergänzende Sicherheitsanforderungen für Pestizidausbringungs- maschinen

20.04.2011

Erweiterung und Anpassung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU

21.12.2009

Relevante Themen

Ein Mechaniker überrpüft eine Maschine - Hydralik

Allgemeine Informationen

Produkte, egal welcher Art, dürfen Menschen nicht gefährden. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, gibt es verschiedene Gebote und Verbote.

Ein Rasenmäher Robot neben einem Liegestuhl im Garten.

Meldung gefährlicher Produkte

Hersteller und andere Inverkehrbringer müssen gefährliche Produkte unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Auch Marktbeobachter (z. B. Konsumenten und Anwender) können Produkte melden, die sie als unsicher einschätzen.

Eine Frau drückt den Stockwerkknopf in einem Aufzug.

FAQ – Produktesicherheit

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Produktesicherheit.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern