Vollzug der flankierenden Massnahmen
Das SECO ist die Aufsichtsbehörde für den Vollzug der flankierenden Massnahmen. Es veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Umsetzung dieser Massnahmen. Darüber hinaus kann das SECO den Vollzugsorganen Weisungen erteilen. Zudem ist das SECO verantwortlich für die Grundausbildung sowie die Weiterbildung der Mitglieder der tripartiten und paritätischen Vollzugsorgane.
FlaM-Bericht 2025
Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union
Statistischer Anhang des FlaM-Berichts 2025
Grundlagen und Hintergrundinformationen zum FlaM-Bericht 2025
Flankierende Massnahmen
Zum Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden am 1. Juni 2004 sogenannte flankierende Massnahmen eingeführt. Die flankierenden Massnahmen sollen ausserdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen gewährleisten.
Lohnschutz im Paket Schweiz-EU
Der Lohnschutz ist Bestandteil des Pakets zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz - EU (Bilaterale III)».
Informationen an die Vollzugsorgane
Weitere Publikationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Vollzug der flankierenden Massnahmen im Jahr 2025
Bern, 17.06.2026 — Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 147 286 Personen und 38 567 Betrieben kontrolliert. Das FlaM-Mindestkontrollziel von 35 000 Betriebskontrollen wurde erneut erreicht.
Vollzug der flankierenden Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung im Jahr 2024
Bern, 06.06.2025 — Im Jahr 2024 haben die Vollzugsorgane die Kontrolltätigkeit im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) leicht reduziert. Das FlaMMindestkontrollziel wurde erneut erreicht. Im Bereich des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wurde die Kontrolltätigkeit intensiviert und erreichte den höchsten Stand seit Einführung des BGSA im Jahr 2008.
Flankierende Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung: Kontrollziele im Jahr 2023 erfüllt
Bern, 10.6.2024 - Die Vollzugsorgane haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) ihre Kontrollen im Jahr 2023 ohne pandemiebedingte Einschränkungen und mit vollem Ressourceneinsatz durchgeführt. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht. Ein Rückblick zeigt, wie sich das FlaM-Schutzdispositiv in den letzten zwanzig Jahren stetig weiterentwickelt und neuen Gegebenheiten angepasst hat.
Relevante Themen

Entsendung
Entsendung ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen.

Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU
Das Observatorium zum FZA hat den Auftrag, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit zu beurteilen.

Gesamtarbeitsverträge
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern