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Vollzug der flankierenden Massnahmen

Das SECO ist die Aufsichtsbehörde für den Vollzug der flankierenden Massnahmen. Es veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Umsetzung dieser Massnahmen. Darüber hinaus kann das SECO den Vollzugsorganen Weisungen erteilen. Zudem ist das SECO verantwortlich für die Grundausbildung sowie die Weiterbildung der Mitglieder der tripartiten und paritätischen Vollzugsorgane.

17. Juni 2026

FlaM-Bericht 2025

Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union

PDF425.12 kB

17. Juni 2026

Statistischer Anhang des FlaM-Berichts 2025

PDF570.83 kB

17. Juni 2026

Grundlagen und Hintergrundinformationen zum FlaM-Bericht 2025

PDF193.83 kB

Flankierende Massnahmen

Zum Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden am 1. Juni 2004 sogenannte flankierende Massnahmen eingeführt. Die flankierenden Massnahmen sollen ausserdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen gewährleisten.

Lohnschutz im Paket Schweiz-EU

Der Lohnschutz ist Bestandteil des Pakets zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz - EU (Bilaterale III)».

Informationen an die Vollzugsorgane

Weitere Publikationen

Medienmitteilungen

Vollzug der flankierenden Massnahmen im Jahr 2025

Bern, 17.06.2026 — Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 147 286 Personen und 38 567 Betrieben kontrolliert. Das FlaM-Mindestkontrollziel von 35 000 Betriebskontrollen wurde erneut erreicht.

Vollzug der flankierenden Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung im Jahr 2024

Bern, 06.06.2025 — Im Jahr 2024 haben die Vollzugsorgane die Kontrolltätigkeit im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) leicht reduziert. Das FlaMMindestkontrollziel wurde erneut erreicht. Im Bereich des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wurde die Kontrolltätigkeit intensiviert und erreichte den höchsten Stand seit Einführung des BGSA im Jahr 2008.

Flankierende Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung: Kontrollziele im Jahr 2023 erfüllt

Bern, 10.6.2024 - Die Vollzugsorgane haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) ihre Kontrollen im Jahr 2023 ohne pandemiebedingte Einschränkungen und mit vollem Ressourceneinsatz durchgeführt. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht. Ein Rückblick zeigt, wie sich das FlaM-Schutzdispositiv in den letzten zwanzig Jahren stetig weiterentwickelt und neuen Gegebenheiten angepasst hat.

Relevante Themen

Zwei Bauarbeiter bauen eine Hausmauer und übergeben sich einen Ziegelstein.

Entsendung

Entsendung ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen.

Eine EU und eine Schweizer Flagge, die die Handelsbeziehung symbolisieren

Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU

Das Observatorium zum FZA hat den Auftrag, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit zu beurteilen.

Zwei Personen in Anzügen geben sich die Hand.

Gesamtarbeitsverträge

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern