Waren und Dienstleistungen
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über Vorsichtsmassnahmen, die Sie beim Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen beachten sollten, sowie über die wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit solchen Käufen.
Urheberrechte
Das unerlaubte Herunterladen von Inhalten, die durch Urheberrechte geschützt sind, kann zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen haben.
Urheberrechtlich geschützte Werke hochzuladen gehört nicht zum erlaubten Privatgebrauch – und zwar auch dann nicht, wenn Sie Werke auf einer persönlichen Website oder einer Social-Media-Plattform wie YouTube oder Facebook veröffentlichen oder wenn Sie Tauschbörsen nutzen.
Veröffentlichte Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen einzig für den persönlichen Gebrauch sowie im Kreis von Personen, mit denen Sie eng verbunden sind (Verwandte und Freundeskreis), auch ohne Einwilligung der Rechteinhaberin bzw. des Rechteinhabers verwendet werden.
Das Umgehen von technischen Massnahmen zum Schutz von Werken und von anderen Schutzobjekten ist in der Schweiz verboten. Eine Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer erlaubten Verwendung (z. B. Privatgebrauch) wird jedoch nicht verfolgt.
Medikamente
Wenn Sie Medikamente über unsichere Quellen im Internet beziehen, spielen Sie russisches Roulette. Auf dem Spiel steht dabei nicht nur Ihre Sicherheit, sondern im schlimmsten Fall Ihr Leben, denn illegale Medikamente sind oft tödlich. Vertrauen Sie deshalb nur Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sowie Ihrer Apotheke.
Fälschungen
Beim Kauf von Fälschungen (auch wenn Sie nicht wissen, dass es sich um eine Fälschung handelt) kann Ihre Ware an der Grenze beschlagnahmt werden.
Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen! Nicht selten erweisen sich diese als Fälschungen. Wie Sie Fälschungen leichter erkennen können und somit nicht darauf hereinfallen, erfahren Sie, wenn Sie auf die unten angegeben Links klicken.
Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, die einen Marken- oder einen Designschutz verletzen, ist – auch für den Privatgebrauch – verboten.
Wenn Sie nicht hundertprozentig von der Echtheit einer Ware überzeugt sind, verzichten Sie besser auf den Kauf. Denn die juristische oder natürliche Person, die die Rechte für das nachgeahmte Produkt besitzt, könnte ein Verfahren gegen Sie einleiten, bei dem Sie neben der Zahlung von Schadenersatz womöglich nicht nur für Ihre eigenen Anwaltskosten, sondern auch für die Gerichtskosten sowie für die gegnerischen Parteikosten aufkommen müssen.
Haben Sie über das Internet eine Fälschung im Ausland erworben, dürfen Sie das Produkt nicht zurückschicken oder weiterverkaufen, da Sie sich sonst der Ausfuhr von Fälschungen schuldig machen. Bei einer Bezahlung mit der Kreditkarte müssen Sie sich an Ihren Kartenanbieter wenden, um den Kauf zu blockieren.
Produktesicherheit
Versichern Sie sich, dass das erworbene Produkt die Produktesicherheitsstandards erfüllt, und überprüfen Sie die Liste zurückgerufener Produkte.
Die Gesetzgebung sieht verschiedene Verbote und Gebote vor, die eine Gefährdung durch Produkte verhindern sollen. Sie regeln u. a. die Entwicklung, die Herstellung, den Verkauf, den Gebrauch und die Entsorgung von Produkten. Je nach Art des Produkts oder der vom Produkt ausgehenden Gefährdung sowie der «Lebensphase» des Produkts sind unterschiedliche Vorschriften zu beachten.
Hersteller oder andere für das Inverkehrbringen verantwortliche Personen müssen den zuständigen Behörden Produkte unverzüglich melden, bei denen sie festgestellt oder Grund zur Annahme haben, dass sie ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für die Benutzerinnen und Benutzer oder für Dritte darstellen.
Informationen zu gefährlichen Produkten werden von verschiedenen Bundesbehörden publiziert (BAKOM, BFK, BLV, Swissmedic). Für die Konsumentinnen und Konsumenten relevante Informationen zu gefährlichen Produkten werden auf der Webseite des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) gesammelt und veröffentlicht.
Herunterladen von Inhalten (Musik, Filme, Software oder Games)
Wenn Sie Musik, Filme, Software oder Spiele im Internet kaufen, verwenden Sie die offiziellen Download-Seiten und keine Filesharing-Software oder -Websites.
Das Streaming, das Herunterladen (=Download) und das Kopieren von Inhalten (wie Musik, Games, Filme, E-Books und Bilder) ist in der Schweiz für den Privatgebrauch erlaubt. Hingegen ist das Hochladen (=Upload) immer verboten, auch für den Privatgebrauch.
Was aber viele nicht wissen: Bei manchen Tauschbörsen stellt man den anderen Nutzerinnen und Nutzern beim Herunterladen automatisch auch seine eigene Medienbibliothek zur Verfügung («ungewolltes» Hochladen). Das ist strafbar.
Verboten ist auch das Herunterladen und Kopieren von Computerprogrammen, selbst für den Privatgebrauch. Bei Games ist die Situation speziell: Da diese ein Computerprogramm enthalten, dürfen sie für den Privatgebrauch nicht heruntergeladen und kopiert werden. Ein Screenshot der Benutzeroberfläche ist für den Privatgebrauch jedoch zulässig.
Dating-Plattformen
Seien Sie vorsichtig bei Dating-Plattformen. Bei solchen Plattformen fallen häufig versteckte Kosten an und sie enthalten unerwartete Fallen.
Die wahre Liebe zu finden ist nicht einfach, vor allem im Internet. Wenn Sie auf Dating-Plattformen gehen, sollten Sie die entsprechenden Nutzungskosten prüfen und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachlesen, ob gewisse Profile automatisch durch einen Computer oder durch Moderatorinnen bzw. Moderatoren verwaltet werden. Passen Sie auf bei vermeintlichen Gratisangeboten sowie bei den Laufzeiten und Preisen für Pauschalangebote. Ein Ärgernis ist häufig auch die Tatsache, dass Abonnemente schwer zu kündigen sind, z. B. weil die dafür vorgesehenen Modalitäten kompliziert sind oder sich die Verträge automatisch verlängern, was die Nutzerinnen und Nutzer beim Vertragsabschluss vielleicht nicht beachtet haben.
Dating-Plattformen werden auch von Personen mit betrügerischen Absichten benutzt, die ihre Opfer zu – häufig illegalen – Taten anstiften, beispielsweise dazu, Überweisungen zu ihren Gunsten auszuführen. Vorsicht ist auch geboten, wenn eine Internet-Bekanntschaft Sie dazu auffordert, in angeblich sehr lukrative Online-Transaktionen zu investieren. Dabei handelt es sich meist um Anlagebetrug. Wenn Sie glauben, Opfer eines solchen Betrugs geworden zu sein, schicken Sie kein weiteres Geld oder Waren und brechen Sie den Kontakt durch Blockieren der Person auf Ihrem Gerät endgültig ab.
Ticket-Weiterverkaufsplattformen
Überprüfen Sie beim Kauf von Eventtickets, ob es sich um eine offizielle Verkaufsplattform oder lediglich um eine Zwischenhandelsplattform handelt (Weiterverkaufsplattform).
Der Weiterverkauf von Tickets für Konzerte, Sportveranstaltungen oder kulturelle Anlässe ist in der Schweiz legal (auch zu höheren Preisen). Es kann durchaus vorkommen, dass Ticketverkaufsplattformen, die nicht Partner der betreffenden Veranstaltung sind, bei den Suchergebnissen einer Suchmaschine wie Google oder Bing zuoberst angezeigt werden.
Wenn Sie Tickets auf dem Zweitmarkt (nicht direkt bei der Veranstaltungsorganisation) kaufen, wählen Sie nur Partnerplattformen der jeweiligen Veranstaltung, damit Sie nicht an zweifelhafte Weiterverkaufsstellen geraten.
Um zu vermeiden, dass Sie in gewisse Fallen tappen und zum Beispiel überhöhte Preise oder exorbitante Gebühren bezahlen, das Ticket nicht erhalten oder Ihnen sogar der Zutritt zur Veranstaltung verweigert wird, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stets aufmerksam durchlesen.
Bevor Sie die Bestellung abschliessen, überprüfen Sie Preis, Kategorie, Zutrittsbedingungen und Gebühren, damit Sie beim Erhalt des Tickets keine bösen Überraschungen erleben. Sicherheitshalber ist es ratsam, einen Screenshot von dieser Übersicht zu speichern.
Online-Auktionen und Online-Käufe
Denken Sie daran, dass bei einem Kauf über eine Auktionsplattform im Internet die andere Vertragspartei ebenfalls eine Konsumentin oder ein Konsument sein kann.
Der Hauptunterschied zwischen einem gewöhnlichen Online-Kaufvertrag und einem Kaufvertrag bei einer Online-Auktion liegt bei den Vertragspartnern.
Beim Online-Kauf wird der Vertrag zwischen einer Konsumentin oder einem Konsumenten und einem kommerziellen Anbieter abgeschlossen, während es sich bei einer Online-Auktion bei beiden Vertragsparteien um Konsumentinnen und Konsumenten (Privatpersonen) handelt. Somit kommen in diesem Fall gewisse gesetzliche Bestimmungen zum Käuferschutz, insbesondere betreffend Gerichtsstand und anwendbares Recht, für die Käuferin oder den Käufer nicht zum Tragen.
Denken Sie daran, dass Plattformen für Kleinanzeigen gleich aufgebaut sein können wie Websites für Auktionen.
Konsumentinnen und Konsumenten sollten darauf achten, bei ihren Auktionen keine fremden Fotos zu verwenden. Diese sind unter Umständen urheberrechtlich geschützt, sodass sie nur mit der Genehmigung der Urheberin oder des Urhebers (also der Fotografin oder des Fotografen) legal ins Internet gestellt werden dürfen. Ausserdem sollte man im Hinterkopf behalten, dass Websites für Online-Auktionen häufig als Absatzkanal für Fälschungen genutzt werden. Offiziell lizenzierte Online-Shops verkaufen keine Fälschungen. Doch Vorsicht: Webauftritte von Anbietern, die gefälschte Waren anpreisen, sehen häufig wie offizielle Websites aus (überprüfen Sie die rechtlichen Angaben im Impressum).
Für die Bezahlung empfiehlt sich die Nutzung von Plattformen wie Paypal oder Twint. Banküberweisungen sind möglichst zu vermeiden.
Escrow-Unternehmen (eine Art Treuhanddienste) bieten die Vermittlung und Verwaltung von Zahlungen bei Internetgeschäften an, wenn der Kontakt zwischen Verkaufspartei und Kaufpartei ausschliesslich über das Internet stattfindet. Die Kaufpartei hinterlegt bei ihnen ihre Zahlung, bis sie die Ware einwandfrei erhalten hat. Erst dann wird die Auszahlung an die Verkäuferin oder den Verkäufer freigegeben. Bei Streitigkeiten über die gelieferte Ware können Escrow-Dienste auch als Vermittler fungieren. Bei Online-Auktionen und anderen Internetgeschäften kommen solche Dienste regelmässig zum Einsatz.
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