Personenfreizügigkeit bewährt sich auch in der Wirtschaftskrise

Bern, 27.05.2010 - Die Unternehmen nutzten die erweiterten Möglichkeiten des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) zur Rekrutierung von Fachkräften, was das Bevölkerungswachstum und die Wirtschaftsentwicklung im Aufschwung begünstigte. Im jüngsten wirtschaftlichen Abschwung verringerte sich die Zuwanderung in die Schweiz deutlich, blieb aber auf vergleichsweise hohem Niveau. Den möglichen negativen Effekten eines wachsenden Arbeitsangebots standen stabilisierende Wirkungen der Zuwanderung auf die Konjunktur gegenüber. Die Kontrolltätigkeit im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) wurde 2009 nochmals ausgebaut. Damit konnte einem Druck auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen wirksam begegnet werden.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) hat die Zuwanderung von Arbeitskräften in die Schweiz in den letzten acht Jahren begünstigt und der Schweizer Volkswirtschaft einen aussergewöhnlich starken Aufschwung ermöglicht. Der Anteil an gut qualifizierten Arbeitskräften war bei den neu Zugewanderten überdurchschnittlich hoch, was dem Bedarf der Wirtschaft entsprach.

Mit dem Einbruch der Wirtschaftsentwicklung verringerte sich der Wanderungssaldo der ständigen und nicht-ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 2009 gegenüber dem Vorjahr um einen Viertel, jener von EU/EFTA-Staatsangehörigen sogar um einen Drittel. Allerdings war die Netto-Zuwanderung mit plus 68'000 Personen im Vergleich zu früheren Abschwungphasen relativ hoch. Während die anhaltende Zuwanderung den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu Beginn der Wirtschaftskrise etwas beschleunigt haben könnte, wirkte sie sich gleichzeitig stabilisierend auf den Konsum und die Bauinvestitionen aus. Auch wegen der Zuwanderung fielen die Rezession und der Beschäftigungseinbruch in der Schweiz im Vergleich zu anderen Industrienationen moderat aus.

Gleichwohl stieg die Arbeitslosigkeit bis Mitte des letzten Jahres rasch an. Bei kürzlich zugewanderten Personen fiel der Anstieg dabei überproportional aus. Die Auswirkungen des FZA auf die Arbeitslosenquote und die Lohnentwicklung werden von Experten unterschiedlich beurteilt. Gemessen an der Qualifikations- und Berufsstruktur der Zuwanderer, welche der Nachfrage der Wirtschaft entsprechen, ist eine steigende Sockelarbeitslosigkeit auch längerfristig nicht zu erwarten.

Lohndämpfende Effekte der Zuwanderung auf die tiefen Einkommensklassen waren bisher nicht festzustellen. Eher dürfte das Lohnwachstum bei höher qualifizierten Arbeitskräften etwas abgeschwächt worden sein. In diesem Segment war die Zuwanderung am stärksten.

Die mit der Personenfreizügigkeit verbundene Koordinierung der Sozialversicherungen mit den EU-Staaten hat für die Schweiz jährlich Mehrkosten von schätzungsweise 295 Millionen Franken zur Folge. Diese Summe liegt fast ein Drittel unter den ursprünglichen Erwartungen. Hingegen wirkte sich die Zuwanderung in den umlagefinanzierten Sozialwerken positiv aus: Die Arbeitskräfte aus den EU-Mitgliedsstaaten leisten in der Schweiz deutlich mehr Beiträge als sie Sozialversicherungsleistungen beziehen.

Vollzug der Flankierenden Massnahmen
Um zu verhindern, dass mit der Einführung der Personenfreizügigkeit die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen unter Druck geraten, wurden am 1. Juni 2004 die flankierenden Massnahmen eingeführt. In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) wachen paritätische Kommissionen (PK) darüber, dass die geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Für die Durchführung entsprechender Kontrollen in Branchen ohne ave GAV wurden tripartite Kommissionen (TPK) eingesetzt.

Die Kontrolltätigkeit im Bereich der Flankierenden Massnahmen hat 2009 gegenüber dem Vorjahr nochmals zugenommen. Insgesamt wurden 13‘587 Entsendebetriebe und 16‘684 Schweizer Arbeitgebende kontrolliert.

Während die Kontrolltätigkeit bei Schweizer Arbeitgebern im Vergleich zum Vorjahr um 18 % gesteigert wurde, haben die Kontrollorgane 2009 im Entsendebereich 8 % weniger Betriebskontrollen durchgeführt. Diese Entwicklung erklärt sich durch den leichten Rückgang der Zahl  der Entsandten sowie durch die Fokussierung auf ausgewählte Branchen. Gesamthaft wurden knapp 50 % der meldepflichtigen Dienstleistungserbringenden und Selbständigerwerbenden kontrolliert. Somit wurden im Jahr 2009 rund 4 % aller Arbeitsstätten in der Schweiz überprüft. Heute werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen in sämtlichen Branchen und in allen Regionen der Schweiz kontrolliert. Die FlaM werden umgesetzt und funktionieren.

Die Quote der Lohnunterbietungen bei Schweizer Arbeitgebern (4%) und Entsendebetrieben (8%) ist konstant geblieben. Die paritätischen Kommissionen melden hingegen aus Branchen mit ave GAV eine erneute Zunahme bei Verstössen gegen die Mindestlöhne. Gemäss Angaben der PK wurden bei 21 % der kontrollierten Entsendebetriebe und bei 30 % der kontrollierten Schweizer Arbeitgeber Verstösse gegen die Lohnbestimmungen festgestellt.


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