Erfolgreiche Kontrollkampagne für die korrekte Preisanschrift

Bern, 21.12.2012 - Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahre 2012 Kontrollen über die Preisanschrift in einzelnen Branchen durchgeführt. In der deutschsprachigen Schweiz wurde die Preisanschrift in Textilreinigungen kontrolliert, in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin die Preisanschrift in Coiffeurgeschäften, Kosmetik- und Körperpflegeinstituten. Die Kontrollkampagne soll im nächsten Jahr fortgeführt werden.

In der Deutschschweiz kontrollierten die zuständigen kantonalen Vollzugsstellen insgesamt 323 Textilreinigungs-Betriebe. Gegenstand der Kontrollen war die Preisanschrift im Geschäft und im Schaufenster sowie die Inseratwerbung. An der koordinierten Aktion beteiligten sich 17 Deutschschweizer Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, NW, OW, GL, SO, BL, BS, SH, AR, SG, GR, AG, VS) sowie die Städte Zürich und Winterthur. In 205 (63%) von 323 kontrollierten Betrieben war die Preisanschrift korrekt.

Die französischsprachigen Kantone und das Tessin hatten entschieden, die Kontrollen in Coiffeurgeschäften sowie in Kosmetik- und Körperpflegeinstituten durchzuführen. An der Kampagne beteiligten sich die Kantone FR, TI, VD, VS, NE und GE. Gegenstand der Kontrollen war die Preisanschrift der angebotenen Waren und Dienstleistungen. Die involvierten Vollzugsstellen überprüften 587 Geschäfte und Institute (375 Coiffeurgeschäfte, 121 Kosmetikinstitute, 73 Nagel- und Pédicure- sowie 18 andere Körperpflegebetriebe). Global gesehen war die Preisanschrift in 458 Geschäften (78%) bezüglich der angebotenen Dienstleistungen korrekt. Mit Blick auf die angebotenen Waren verhielten sich 390 Betriebe (82%) der kontrollierten Geschäfte korrekt. Aufgeschlüsselt nach den Bereichen ergeben sich folgende Resultate: Bei den Coiffeurgeschäften liegt die Korrektheitsziffer bei 75% (Dienstleistungsangebot) bzw. 80% (Warenangebot), bei den Kosmetikinstituten bei 86% bzw. 87% und bei den Nagel- und Pédicurebetrieben bei 77% bzw. 82%.

Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Betriebe sie kontrollieren. Die Anzahl der kontrollierten Betriebe musste aber eine Globaleinschätzung erlauben. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen vom 1. Mai 2012 bis 15. Oktober 2012 durchgeführt. Das SECO hat den involvierten Branchenverbänden die Resultate mitgeteilt und sie aufgefordert, bei ihren Mitgliedern Massnahmen für Verbesserungen der Preisanschrift einzuleiten.

Das SECO beabsichtigt in seiner Eigenschaft als Aufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung auch im nächsten Jahr, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchzuführen. Die Deutschschweizer Kantone haben sich dabei für eine Kontrolle der Coiffeurgeschäfte und Kosmetikinstitute entschieden. In der Westschweiz und im Tessin wird der Fokus auf Juwelier- und Bijouteriegeschäfte gelegt. Ziel der kantonsübergreifenden Kampagnen ist es, dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird. Den Entscheid, solche Kampagnen durchzuführen, haben das SECO und die kantonalen Vertretungen im Rahmen der per 1. April 2012 in Kraft getretenen Revision der Preisbekanntgabeverordnung beschlossen.


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