Erfolgreiche Kontrollkampagne für korrekte Preisanschrift

Bern, 10.12.2013 - Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahre 2013 Kontrollen über die Preisanschrift in einzelnen Branchen durchgeführt. In der deutschsprachigen Schweiz wurde die Preisanschrift in Coiffeurgeschäften, Kosmetik- und Körperpflegeinstituten kontrolliert, in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin die Preisanschrift in Bijouteriegeschäften. Die Kontrollkampagne soll im nächsten Jahr fortgeführt werden.

In der Deutschschweiz kontrollierten die zuständigen kantonalen Vollzugsstellen insgesamt 1476 Betriebe der Coiffeur-, Kosmetik- und Körperpflegebranche. Gegenstand der Kontrollen war die Preisanschrift der angebotenen Dienstleistungen und der zum Verkauf bestimmten Waren. An der koordinierten Aktion beteiligten sich 18 Deutschschweizer Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, NW, OW, GL, ZG, SO, BL, BS, SH, AR, SG, GR, AG, VS). Die involvierten Vollzugsstellen überprüften 1065 Coiffeur-Geschäfte, 218 Kosmetikinstitute sowie 193 Betriebe der Hand-, Nagel- oder Fusspflege. Über alle drei Branchen gesehen war die Preisanschrift der angebotenen Dienstleistungen in 1061 Geschäften (72%) korrekt. Bei den angebotenen Waren schrieben 1161 Betriebe (82%) die Preise gesetzeskonform an. Aufgeschlüsselt nach den Branchen ergeben sich folgende Resultate: Bei den Coiffeurgeschäften liegt die Korrektheitsziffer bei 70% (Dienstleistungsangebot) bzw. 80% (Warenangebot), bei den Kosmetikinstituten bei 79% bzw. 87% und bei den Hand-, Nagel- und Pédicurebetrieben bei 75% bzw. 90%.

Die französischsprachigen Kantone und das Tessin hatten entschieden, den Fokus der Kontrollen auf Bijouteriegeschäfte zu legen. An der Kampagne beteiligten sich die Kantone FR, TI, VD, VS, NE und GE. Gegenstand der Kontrollen war die Preisanschrift der angebotenen Waren im Schaufenster und Ladeninnern. Insgesamt wurden 267 Geschäfte inspiziert. In 198 Bijouterien (78%) war die Preisanschrift im Schaufenster korrekt. Praktisch gleich ist das Ergebnis der Preisanschrift im Ladeninnern: 207 Betriebe verhielten sich gesetzeskonform (77%). Wichtig zu wissen ist, dass Schmuckstücke oder Uhren im Preissegment ab 5000 Franken sowohl im Schaufenster wie auch im Ladeninnern nicht direkt am Produkt mit dem Preis angeschrieben sein müssen, sondern dass die Bereitstellung von Preislisten genügt.

Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Betriebe sie kontrollieren. Die Anzahl der kontrollierten Betriebe musste aber eine Globaleinschätzung erlauben. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen vom 1. Mai bis 30. Oktober 2013 durchgeführt. Das SECO hat den involvierten Branchenverbänden die Resultate mitgeteilt und sie aufgefordert, bei ihren Mitgliedern Massnahmen zur Verbesserung der Preisanschriften einzuleiten.

Das SECO beabsichtigt in seiner Eigenschaft als Aufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) auch im nächsten Jahr, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchzuführen. Dabei sollen schweizweit Online-Anbieter auf die Einhaltung der PBV überprüft werden. Im Fokus stehen insbesondere Preisvergleiche und Rabattankündigungen. Ziel der kantonsübergreifenden Kampagnen ist es, dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

Die Detailergebnisse der durchgeführten Kampagnen können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen erfragt werden: http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00654/04364/index.html?lang=de


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