Einkaufen im Ausland
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die Sie kennen sollten, bevor Sie etwas im Ausland bestellen. So können Sie sicher und legal online im Ausland einkaufen.
Geoblocking
Je nach der geographfischenr Herkunft der Käuferin oder des Käufers kann der Erwerb, insbesondere von immateriellen Gütern, im Ausland blockiert oder teurer sein (Geoblocking).
Beim Geoblocking, auch Geo-Diskriminierung genannt, werden die Konsumentinnen und Konsumenten daran gehindert, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf einer ausländischen Internetseite zu erwerben, weil der Preis niedriger wäre oder aus Gründen desum das Urheberrecht zu umgehens. Als Geoblocking bezeichnet man also eine Technik, die den Zugriff auf gewisse Websites aufgrund des Herkunftslands der IP-Adresse verhindert.
Geoblocking im Internet ist in der Europäischen Union (EU) seit Dezember 2018 verboten. Somit können alle Konsumentinnen und Konsumenten in der EU, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit bzw., ihres Wohn- oder Niederlassungsortes, auf jeder beliebigen europäischen Website online einkaufen.
In Bezug auf das Schweizer Recht ist am 1. Januar 2022 Art. 3a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG ; SR 241) über die Diskriminierung im Fernhandel in Kraft getreten. Diese neue Bestimmung soll die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten vor Ungleichbehandlungen, insbesondere bei den Preisen, schützen, die z. B. auf den geografischen Standort zurückzuführen sind.
Art. 3a UWG lautet wie folgt:
1 Unlauter handelt insbesondere, wer im Fernhandel ohne sachliche Rechtfertigung einen Kunden in der Schweiz aufgrund seiner Nationalität, seines Wohnsitzes, des Ortes seiner Niederlassung, des Sitzes seines Zahlungsdienstleisters oder des Ausgabeorts seines Zahlungsmittels:
a. beim Preis oder bei den Zahlungsbedingungen diskriminiert;
b. ihm den Zugang zu einem Online-Portal blockiert beziehungsweise beschränkt; oder
c. ihn ohne sein Einverständnis zu einer anderen als der ursprünglich aufgesuchten Version des Online-Portals weiterleitet.
2 Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; Dienstleistungen im Finanzbereich; Dienstleistungen der elektronischen Kommunikation; Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs; Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen; Gesundheitsdienstleistungen; Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschliesslich Lotterien, Glücksspiele in Spielbanken und Wetten; private Sicherheitsdienste; soziale Dienstleistungen aller Art; Dienstleistungen, die mit der Ausübung hoheitlicher Gewalt verbunden sind; Tätigkeiten von Notaren sowie von Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden; audiovisuelle Dienste.
Zollabfertigung und Mehrwertsteuer
Alle Waren ausländischer Herkunft müssen in der Regel beim Zoll angemeldet werden und sind grundsätzlich mehrwertsteuer- und zollpflichtig. Die Zollabfertigung würde fällt nur im Fallebei Bestehen einer Zollunion wegfallen.
Seit Inkrafttreten einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG, SR 641.20) am 1. Januar 2019 gilt für ausländische Versandhandelsfirmen, die Waren in die Schweiz versenden, eine neue Regelung. Nähere Informationen, insbesondere ob ein Internetanbieter mit Sitz im Ausland in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist und sich ins Mehrwertsteuerregister eintragen lassen muss, finden Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Im Post- und Kurierverkehr wird die Zollanmeldung von den Kurierunternehmen wie DHL, UPS oder der Post erledigt. Beim Versand von schweren und sperrigen Sendungen (über 30 kg) übernimmt in der Regel das Speditionsunternehmen diese Aufgabe. Die Transportunternehmen stellen die Verzollungskosten dann der Empfängerin oder dem Empfänger der Sendung in Rechnung.
Weitere Informationen
Ein Domainname mit «.ch» bedeutet nicht, dass es sich um eine Schweizer Internetseite oder ein Schweizer Unternehmen handelt; überprüfen Sie deshalb die Identität der Verkaufspartei (Impressum). Nur Domainnamen der Domain «.swiss» stammen mit Sicherheit von Schweizer Unternehmen oder Schweizer Staatbürgern.
Auch ausländische Internethändler, deren Internetauftritt sich eindeutig an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richtet, unterstehen in Bezug auf die Preisbekanntgabe der Schweizer Gesetzgebung.
Der Standort des Verkaufsunternehmens kann auch Auswirkungen auf den Gerichtsstand und das auf den Vertrag anwendbare Recht haben.
Beim Kauf von Fälschungen (auch wenn Sie nicht wissen, dass es sich um eine Fälschung handelt) kann Ihre Ware an der Grenze beschlagnahmt werden.
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