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Internationales

Aufgrund der Globalisierung und der Öffnung der nationalen Märkte für ausländische Unternehmen treten wettbewerbswidrige Praktiken, die in einem Land entstehen und grenzüberschreitende Auswirkungen haben, zunehmend häufiger auf. Die Schweiz engagiert sich auf internationaler Ebene im Rahmen ihrer Freihandelsabkommen, um sicherzustellen, dass die Liberalisierung des Handels nicht durch wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken behindert wird. Parallel dazu schliesst die Schweiz Kooperationsabkommen ab, um eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden zu ermöglichen, und beteiligt sich aktiv an internationalen Organisationen, insbesondere an der OECD und der UNCTAD, um die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts sowie eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik zu fördern, die das Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie das Wirtschaftswachstum stärkt.

Wettbewerbsbestimmungen in Freihandelsabkommen

Die in den Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz – mit oder ohne ihre Partner der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – enthaltenen Wettbewerbsregeln zielen darauf ab sicherzustellen, dass die im Rahmen der FHA vorgesehene Handelsliberalisierung nicht durch wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen, einschliesslich staatlicher Unternehmen, behindert, eingeschränkt oder verfälscht wird. Die Umsetzung der in den FHA festgelegten Grundsätze obliegt den nationalen Wettbewerbsbehörden der Vertragsparteien. Die FHA können Bestimmungen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen diesen Behörden vorsehen. Eine Vertragspartei kann Konsultationen verlangen, wenn wettbewerbswidrige Praktiken den Handel zwischen den Parteien beeinträchtigen. Die von einem anhaltenden Nachteil betroffene Partei kann geeignete Massnahmen ergreifen, die jedoch verhältnismässig sein und die Funktionsweise des FHA so wenig wie möglich beeinträchtigen müssen. Artikel 18 des Übereinkommens zur Gründung der EFTA regelt den Wettbewerb zwischen ihren Mitgliedern. Die Schweiz beteiligt sich an den Arbeiten der Working Group on Competition Policy.

Kooperationsabkommen im Bereich des Wettbewerbs

Es gibt keine internationale Organisation oder supranationale Behörde, die den Wettbewerb auf globaler Ebene regelt. Die Wettbewerbsbehörden sind auf nationaler Ebene organisiert. Daher ist eine internationale Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden entscheidend, um grenzüberschreitende wettbewerbswidrige Praktiken, die Auswirkungen auf ihr Hoheitsgebiet haben, wirksam bekämpfen zu können. Zu diesem Zweck schliessen Staaten multilaterale und bilaterale Kooperationsabkommen.
Am 1. Dezember 2014 ist das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (SR 0.251.268.1) in Kraft getreten. Dieses Abkommen ermöglicht es der Wettbewerbskommission (WEKO) und der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission, sich gegenseitig über Durchsetzungsmassnahmen zu informieren, diese zu koordinieren und Informationen auszutauschen. Es enthält zudem klare Bestimmungen zur Wahrung der bestehenden Verfahrensgarantien für die betroffenen Unternehmen. Am 1. September 2023 ist das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Zusammenarbeit und Koordination der Wettbewerbsbehörden (SR 0.251.136.1) in Kraft getreten.

OECD und UNCTAD

Im Bereich der Wettbewerbspolitik legt die OECD den Schwerpunkt auf vier Punkte:

  • Wettbewerb und die Öffnung der Märkte kommen sowohl den Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch den Unternehmen zugute.
  • Das reibungslose Funktionieren der Märkte setzt ein Wettbewerbsrecht voraus, das in der Lage ist, Kartelle zu verhindern, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu sanktionieren und schädliche Zusammenschlüsse zu untersagen.
  • Die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Wettbewerbs ist in einer globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung.
  • Offene, wettbewerbsfähige und innovative Märkte müssen sich an das digitale Zeitalter anpassen.

Der Wettbewerbsausschuss der OECD, an dessen Arbeiten sich die Schweiz aktiv beteiligt, fördert einen regelmässigen Austausch von Standpunkten und Analysen zu Fragen der Wettbewerbspolitik. Seit mehreren Jahren liegt der Schwerpunkt auf der digitalen Transformation, welche die Wettbewerbsdynamik verändert, neue Märkte entstehen lässt und bestehende Märkte umgestaltet. Der Ausschuss befasst sich mit den wichtigsten digitalen Herausforderungen, denen Wettbewerbsbehörden und Gesetzgeber gegenüberstehen. Er diskutiert, wie das Wettbewerbsrecht auf Unternehmen der digitalen Wirtschaft angewendet werden kann und wie die Komplexität dieser Märkte zu bewältigen ist. Zudem berücksichtigt der Ausschuss bedeutende Entwicklungen wie die Wechselwirkungen zwischen Wettbewerbsrecht und Nachhaltigkeitszielen oder dessen Anwendung auf den Arbeitsmarkt. Damit spielt er eine zentrale Rolle bei der Förderung und Umsetzung der Wettbewerbspolitik auf globaler Ebene und hat mehrere Empfehlungen erarbeitet. Die UNCTAD verfolgt das Ziel, durch eine Verbesserung der Marktmechanismen – unter anderem mittels Stärkung des Wettbewerbs – zur Armutsreduktion und zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele beizutragen. Sie bietet einen Rahmen für zwischenstaatliche Beratungen, führt Forschungsarbeiten, politische Analysen und Datenerhebungen durch und leistet technische Unterstützung für Entwicklungsländer. Die Schweiz beteiligt sich an den Arbeiten der zwischenstaatlichen Expertengruppe für Wettbewerbsrecht und Wettbewerbspolitik der UNCTAD.

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