Schwarzarbeit
Unter «Schwarzarbeit» werden verschiedene Formen der Missachtung arbeitsbezogener Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht verstanden.
Schwarzarbeit hat zahlreiche negative Auswirkungen, wie zum Beispiel:
- Einnahmeausfälle beim Staat und den Sozialversicherungen;
- Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen und den Arbeitnehmenden;
- Beeinträchtigung der Leistungsansprüche der Versicherten;
- Lohndruck und Ausbeutung von Arbeitnehmenden.
Die negativen Folgen von Schwarzarbeit betreffen letztlich alle. Es ist daher wichtig, dass Schwarzarbeit konsequent verhindert und bekämpft wird.
Auf dieser Seite erhalten Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende alle relevanten Informationen zur Schwarzarbeitsbekämpfung in der Schweiz und Hilfsmittel für die korrekte Erfüllung der Melde- und Bewilligungspflichten zur Vermeidung von Schwarzarbeit.

Wie sieht die Schwarzarbeitsbekämpfung in der Schweiz aus?
Das Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit sieht verschiedene Massnahmen vor, die dazu beitragen sollen, dass arbeitsbezogene Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts korrekt eingehalten werden.

Kantonale Kontrollorgane
Die kantonalen Kontrollorgane nehmen Anzeigen betreffend Schwarzarbeit entgegen und kontrollieren, ob Betriebe und Arbeitnehmende die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht einhalten.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren bei tiefen Lohnsummen
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Es erleichtert die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und gleichzeitig der Quellensteuer.

Was ist bei Selbstständigkeit zu beachten?
Die Melde- und Bewilligungspflichten unterscheiden sich danach, ob eine selbständige oder eine unselbständige Erwerbstätigkeit in Frage steht.

Anleitung zur Anmeldung von Arbeitsverhältnissen und Lohnabrechnung
In dieser Rubrik wird das Vorgehen für die korrekte Anmeldung der Arbeitsverhältnisse und Abrechnung des Lohns Schritt für Schritt erläutert.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen
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