Autor/en: | Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen |
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Informationen: | Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe. |
Berichterstattungspflicht gemäss Artikel 21 des Übereinkommens Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Arbeitsaufsicht nach. Der Jahresbericht der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) wird separat publiziert und in diesem Bericht stellenweise zitiert.
Letzte Änderung 24.09.2019