Autor/en: | Direktion für Arbeit - Internationale Arbeitsfragen |
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Werden Menschen angeworben oder wird mit ihnen gehandelt, um sie für bestimmte Arbeiten auszubeuten, ist von «Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung» die Rede. Meist betrifft es Menschen, die ohnehin in einer vulnerablen Lage sind. Täter täuschen und bedrohen ihre Opfer oder wenden körperliche und/oder psychische Gewalt an, um die gewünschte Arbeitsleistung zu erzwingen. Typisch an Ausbeutungsverhältnissen ist, dass Opfer wie Ware behandelt und in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden.
Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung (PDF, 446 kB, 16.07.2020)
Letzte Änderung 12.08.2020