Am 20. Februar 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Standortförderung 2020–2023 verabschiedet.
Er unterbreitet dem Parlament damit fünf Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2019 ausläuft, in den Jahren 2020–2023 fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Gesamthaft beantragt der Bundesrat Finanzierungsbeschlüsse im Umfang von 373,1 Mio. Franken für die Jahre 2020–2023.
Die Standortförderung des Bundes dient dem Ziel, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Volkswirtschaft zu erhalten und zu steigern. Dadurch trägt sie zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
Letzte Änderung 24.01.2023
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