Botschaft über die Standortförderung des Bundes 2020-2023

Am 20. Februar 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Standortförderung 2020–2023 verabschiedet.
Er unterbreitet dem Parlament damit fünf Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2019 ausläuft, in den Jahren 2020–2023 fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Gesamthaft beantragt der Bundesrat Finanzierungsbeschlüsse im Umfang von 373,1 Mio. Franken für die Jahre 2020–2023.
Die Standortförderung des Bundes dient dem Ziel, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Volkswirtschaft zu erhalten und zu steigern. Dadurch trägt sie zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Chancen der Digitalisierung nutzen

Medienmitteilungen

20.02.2019

Standortförderung im Zeichen der Digitalisierung

Der Bundesrat hat am 20. Februar 2019 die Botschaft Standortförderung 2020–2023 verabschiedet. Mit seinen Instrumenten der Standortförderung will der Bundesrat zur digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen und damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft weiter steigern. Im Rahmen der Botschaft beantragt er dem Parlament CHF 373,1 Millionen Franken. Im Mittelpunkt stehen weiterhin die KMU-Politik, die Tourismus- und Regionalpolitik sowie die Aussenwirtschaftsförderung.

Letzte Änderung 24.01.2023

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