Freihandelsabkommen mit Indien unterzeichnet

Bern, 10.03.2024 - Bundesrat Guy Parmelin und seine Amtskolleginnen und -kollegen aus Island, Liechtenstein und Norwegen haben am 10. März in Delhi mit dem indischen Handelsminister Piyush Goyal ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Der indische Premierminister Narendra Modi und die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd begleiteten die Unterzeichnung mit Videobotschaften.

Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Indien nach 16 Jahren Verhandlungen ist ein bedeutender Meilenstein der schweizerischen Handelspolitik. Der Schweiz und den anderen EFTA-Staaten ist es gelungen, als erster europäischer Partner ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Indien abzuschliessen.

Mehrheit der Zölle auf Industrieprodukte entfallen

Indien ist mittlerweile das bevölkerungsreichste Land der Welt. Insbesondere die zunehmende Mittelschicht trägt zu einem grossen Wachstumspotenzial bei. Jedoch erhebt Indien bis jetzt auf die meisten Produkte sehr hohe Importzölle. Mit dem FHA wird Indien die Zollansätze für 95.3% der Einfuhren von Industrieprodukten aus der Schweiz (ohne Gold) entweder sofort oder mit Übergangsfristen aufheben, bzw. teilliberalisieren.

Die Schweiz erhält zudem nach einer Übergangsperiode von bis zu zehn Jahren für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte zollfreien Zugang zum indischen Markt. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Exporten in Indien gestärkt. Die Zugeständnisse der Schweiz an Indien für Landwirtschaftsprodukte orientieren sich an bisherigen Freihandelsabkommen und liegen im Rahmen der Schweizer Agrarpolitik.

Mehr Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen

Ausserdem konnten Verbesserungen bei den geistigen Eigentumsrechten erreicht werden, insbesondere zu Rechtssicherheit, Verfahren bei Patenten und beim Schutz der Swissness. Der Zugang zu Medikamenten in Indien wird dabei nicht eingeschränkt. 

Das FHA eröffnet den schweizerischen Wirtschaftsakteuren nicht nur einen breiten Marktzugang, sondern verbessert für sie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rechtssicherheit und Planbarkeit.

Förderung der nachhaltigen Entwicklung und von Investitionen

Das Abkommen enthält ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel zu Handel und nachhaltige Entwicklung. Dies wird den EFTA-Staaten insbesondere ermöglichen, handelsbezogene Nachhaltigkeitsaspekte zu thematisieren.

Ein weiteres Kapitel betrifft die Förderung von Investitionen in Indien durch Unternehmen aus den EFTA-Staaten. Dies ist eine Reaktion auf das grosse Interesse Indiens, zusätzliche Investitionen von Unternehmen aus der Schweiz und anderen EFTA-Staaten anzuziehen.

Ratifikation durch das Parlament

Der parlamentarische Genehmigungsprozess wird umgehend an die Hand genommen, so dass die Schweiz das Abkommen spätestens im Jahr 2025 ratifizieren kann.

Geltungsbereich des Freihandelsabkommens

Das FHA mit Indien hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen zum Handel mit Industriegütern, verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Weitere Bestimmungen betreffen technische Handelshemmnisse, sanitäre und phytosanitäre Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, den Handel mit Dienstleistungen, die Investitionsförderung, den Schutz des geistigen Eigentums, den Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen (Entwicklungsklausel), die Streitschlichtung sowie das Thema Handel und nachhaltige Entwicklung.

Medienkonferenz in der Schweiz

Am Montag, 11. März um 9:30 Uhr findet im Medienzentrum Bundeshaus eine Medienkonferenz mit Bundesrat Guy Parmelin zum FHA mit Indien statt.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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