Wachsende Zuwanderung gemäss Bedürfnissen der Wirtschaft

Bern, 25.04.2008 - Die Zuwanderung aus dem EU-Raum hat sich gemäss den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft entwickelt und damit den wirtschaftlichen Aufschwung begünstigt. Die Arbeitslosenquote ist konjunkturbedingt stark gesunken. Generell waren weder eine Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmenden noch negative Auswirkungen auf das Lohnniveau feststellbar. Bei den Sozialversicherungen fielen die Mehrkosten deutlich geringer aus als erwartet. Das sind die Ergebnisse des 4. Observatoriumsberichts über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit vom 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2007.

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 wird eine deutliche Verlagerung der Zuwanderung von Drittstaatenangehörigen hin zu einer Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum beobachtet. Aus der EU wanderten insbesondere gut qualifizierte Arbeitskräfte zu. Besonders stark war die Einwanderung im Bereich akademischer Berufe (z.B. im Gesundheitswesen, in der Forschung und Entwicklung, bei Banken und Versicherungen oder in der Bildung), bei Technikern und gleichrangigen Berufen (z.B. Ingenieure und Fachkräfte in der Industrie oder im Baugewerbe) sowie bei Führungskräften (alle Branchen).

Anstieg der Zuwanderung nach Aufhebung der Kontingente
Aus den 15 „alten“ EU-Staaten (EU-15) fand insbesondere eine grosse Zuwanderung aus Deutschland sowie aus Portugal statt. Nach Aufhebung der Kontingentierung für die EU-15 sowie für Malta und Zypern am 1. Juni 2007 stieg die Zahl der ausgestellten EU-Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen, 5 Jahre) stark an, während die Nachfrage nach Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen, 4-12 Monate) deutlich zurückging. Rund 60% der von Juni bis Dezember 2007 ausgestellten B-Aufenthaltsbewilligungen entfielen aber auf Personen, die bereits als Kurzaufenthalter oder Grenzgänger in der Schweiz tätig waren (Umwandlungseffekt). In der Summe stieg die Zuwanderung aus diesen Ländern (L- und B-Bewilligungen) in den ersten sieben Monaten (Juni-Dezember 2007) nach Aufhebung der Kontingentierung um 7.5% gegenüber der gleichen Periode des Vorjahres an.

Aus den acht 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten (EU-8) fiel die Zuwanderung geringer aus als erwartet: Im ersten Kontingentsjahr (Juni 2006 – Mai 2007) wurden die B-Bewilligungen lediglich zu 57% und die Kurzaufenthaltsbewilligungen zu 73% beansprucht. Die Zuwanderung fand hauptsächlich im Dienstleistungssektor (Finanzwesen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Unterrichts- und Sozialwesen) sowie im Landwirtschaftssektor statt. Im laufenden zweiten Kontingentsjahr hat sich die Nachfrage auf die Daueraufenthaltsbewilligungen verlagert, welche stark beansprucht werden.

Nach einer mehrjährigen Phase der Verlangsamung beschleunigte sich die Zunahme der Grenzgängerbeschäftigung 2006 konjunkturbedingt markant und erreichte mit +7.4% (2007) eine Zuwachsrate, die mit derjenigen unmittelbar vor Inkrafttreten des FZA vergleichbar ist. Die sehr gute Wirtschaftslage schlug sich damit - ähnlich wie in der Hochkonjunkturphase 2000/2001 - in einem Anstieg der Grenzgängerbeschäftigung nieder.

Keine Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmern
Die Arbeitslosenquote wiederum ging konjunkturbedingt zurück und fiel Ende 2007 auf 2.6%. Dabei lag die Arbeitslosenquote von Schweizer/innen immer deutlich unter dem Niveau von Ausländer/innen aus der EU-15 sowie aus Drittstaaten und sank auch deutlich stärker (Dezember 2005-2007: Schweizer -32%, EU-Bürger –24%). In den Branchen mit erhöhter Zuwanderung wird keine auffällige Entwicklung der Arbeitslosigkeit festgestellt. Ein negativer Effekt der Personenfreizügigkeit auf die Arbeitslosigkeit ist damit generell nicht festzustellen.

Die stärkste Zuwanderung war in Berufsgruppen zu verzeichnen, in welchen auch die ansässige Erwerbsbevölkerung Beschäftigungsgewinne erzielte und welche in früheren Aufschwungphasen jeweils rasch einen Arbeitskräftemangel verzeichneten. Die Zuwanderung aus dem EU15/EFTA-Raum der letzten Jahre hat damit das bestehende Arbeitskräftepotenzial sehr gut ergänzt. Eine Verdrängung der Schweizer Arbeitnehmer ist wenig wahrscheinlich. Die Personenfreizügigkeit schuf vielmehr sehr günstige Voraussetzungen für die positive Wirtschaftsentwicklung sowie für die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Zahl der Voll- und Teilzeitstellen stieg in beiden Jahren 2006 und 2007 um über 150'000 Arbeitsplätze.

Diese positive Bilanz muss für einzelne Regionen nuanciert werden: In Regionen mit hoher Grenzgängerbeschäftigung wie dem Tessin und der Région Lémanique kann nicht ausgeschlossen werden, dass das grössere Angebot an Arbeitskräften den Rückgang der Arbeitslosenquote verlangsamt hat. In der Westschweiz und im Tessin nutzten vermehrt auch weniger qualifizierte Arbeitskräfte die Personenfreizügigkeit, was den Druck auf die ansässigen Stellensuchenden erhöht haben könnte.

Auf die Lohnentwicklung der ansässigen Erwerbstätigen lassen sich aufgrund der Analysen auf gesamtwirtschaftlichem Niveau keine lohndämpfenden Auswirkungen der Freizügigkeit nachweisen: Branchen und Regionen mit hoher Zuwanderung und/oder einer Zunahme des Anteils der Grenzgängerbeschäftigung unterscheiden sich betreffend Lohnentwicklung nicht systematisch von jenen mit geringer Zuwanderung.

Eine Abschwächung des Lohnwachstums aufgrund der vereinfachten Rekrutierung ist aber im Einzelfall nicht auszuschliessen. Das Lohnwachstum fiel insgesamt relativ gering aus. Auch die jüngsten Erfahrungen mit den flankierenden Massnahmen bestätigen aber, dass die üblichen Schweizer Lohnbedingungen überwiegend eingehalten werden. Im Mittel sind die Löhne gerade im Tieflohnsegment, in welchem das Dumpingrisiko höher ist, deutlich gestiegen.

Weniger Mehrkosten für Sozialversicherungen
Bei den Sozialversicherungen gibt es keine Hinweise auf eine übermässige Belastung oder zunehmenden Missbrauch (Sozialtourismus): Die Schweizer Sozialwerke AHV/IV profitieren insofern, als das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern durch die Zuwanderung von Erwerbstätigen verbessert wird: Die EU-Staatsangehörigen zahlten bisher in die AHV/IV mehr ein, als sie Leistungen bezogen, und helfen damit, die Schweizer Sozialwerke zu finanzieren.

Bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der Krankenversicherung lagen die Mehrkosten weit unter den Schätzungen. EU-Staatsangehörige sind deutlich besser in den Schweizer Arbeitsmarkt integriert als Drittstaatsangehörige; die Arbeitslosenquote der EU-15-Angehörigen ist weniger als halb so gross wie die der Drittstaatsangehörigen. Sie stellen damit eine verhältnismässig kleinere Belastung der ALV dar. Der Ausländeranteil an den Arbeitslosen ist in den letzten Jahren trotz wachsendem Ausländeranteil an der Bevölkerung stabil und tendenziell eher leicht zurückgegangen.


Adresse für Rückfragen

Serge Gaillard, Leiter der Direktion für Arbeit, SECO, Tel. +41 (0)31 322 29 26,
serge.gaillard@seco.admin.ch

Rita Baldegger, SECO, Kommunikation, Tel. +41 (31) 323 37 90,
rita.baldegger@seco.admin.ch



Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-18490.html