Bundesrat will Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter optimieren

Bern, 20.01.2012 - Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personen-freizügigkeit weiter verbessern. Dazu ist er bereit, parallel zu den bereits eingeleiteten Massnahmen in dem Bereich, die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zu übernehmen und umzusetzen. Im Zentrum steht dabei eine Verbesserung der strategischen und operativen Steuerung der flankierenden Massnahmen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.

Mit ihrem Bericht vom 21. Oktober 2011 "Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkung" hat die GPK-N dem Bundesrat Empfehlungen überwiesen und ein Postulat eingereicht. Die Kommission hält in erster Linie fest, dass die strategische und operative Steuerung der flankierenden Massnahmen verbessert und die Prozesse zwischen den verschiedenen Akteuren vermehrt harmonisiert werden sollen. Ausserdem müsse sich die Kommunikation des Bundesrates auf verlässlichere Daten stützen. Die GPK-N hat den Bundesrat gebeten, bis Ende Januar 2012 zu ihren Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat hat anlässlich seiner letzten Sitzung entschieden, die Empfehlungen der GPK-N zu übernehmen und umzusetzen. Er hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, dabei wie folgt vorzugehen:

  • Die strategische und operative Steuerung der flankierenden Massnahmen wird durch eine verstärkte Unterstützung der Vollzugsorgane in Form von Kontrollen und Begleitung vor Ort verbessert. Ferner soll eine vertiefte Studie über mögliche Lohnunterbietungen bei neu eingestellten Arbeitnehmenden in Verbindung mit den Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) durchgeführt werden.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den paritätischen Kommissionen (PK) von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) auf Bundesebene und den kantonalen Behörden soll weiter verstärkt werden. Zur Unterstützung der PK bei der Professionalisierung ihrer Vollzugstätigkeit und der besseren Koordination mit den Kantonen sind ab Anfang 2012 Treffen zwischen den betroffenen Akteuren geplant.
  • Die kantonalen Behörden, welche für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zuständig sind, müssen eine transparente systematische Methodik für die Feststellung von wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen vorlegen. Diese Methodik soll für den ganzen Prozess zur Anwendung kommen von der Kontrolle bis zu allfälligen Sanktionen oder der Einführung von allgemein-verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen mit bindenden Löhnen.

Die GPK-N hat ebenfalls empfohlen, dass sich das EVD bei seiner Kommunikation über die Wirkung der flankierenden Massnahmen auf verlässliche Daten stützt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die für die Kommunikation zur Verfügung stehende Datenbasis grundsätzlich ausreichend ist. Er beauftragt das EVD dennoch, dafür zu sorgen, dass die Qualität der Daten im Hinblick auf eine transparentere und vollständigere Kommunikation verbessert wird, beispielsweise mit Daten aus der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS).

Massnahmen, welche in Richtung dieser Empfehlungen gehen, hat das EVD bereits geplant und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) setzt diese teilweise bereits um. Der Bundesrat ist bereit, die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Empfehlungen vollständig umsetzen zu können.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die flankierenden Massnahmen von den Kontrollorganen wirksam umgesetzt werden und es erlauben, missbräuchliche Lohnunterbietungen zu verhindern. Dennoch soll mit der Umsetzung der genannten Punkte der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter optimiert werden, um missbräuchliche Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz noch wirksamer zu bekämpfen.

Diese Bestrebungen laufen parallel zu bereits eingeleiteten Massnahmen in dem Bereich. So hat der EVD-Vorsteher anlässlich eines runden Tisches am 5. Juli 2011 eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt. Im Herbst hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, welche eine effizientere Bekämpfung der Scheinselbständigkeit vorsieht sowie die Durchsetzung von zwingenden Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen und erleichtert allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen verbessern soll. Der Bundesrat wird dem Parlament seine Botschaft Anfang März 2012 unterbreiten.


Adresse für Rückfragen

Serge Gaillard, Leiter Direktion für Arbeit, Tel. 031 322 29 26

Peter Gasser, Leiter Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen, Tel. 031 322 28 40



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Letzte Änderung 30.01.2024

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