Myanmar: Bundesrat konkretisiert frühere Entscheide und hebt Sanktionen teilweise auf
Bern, 09.05.2012 - Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 die Aufhebung der Sanktionen gegenüber Myanmar (Burma) beschlossen, mit Ausnahme des Rüstungs- und Repressionsgüterembargos. Damit konkretisiert er seine früheren Entscheide zur Sanktionslockerung. Der Bundesrat reagiert mit diesen Beschlüssen auf die in den letzten Monaten verzeichneten Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung in diesem südostasiatischen Land.
Mit der am 9. Mai 2012 genehmigten Verordnungsänderung werden alle Zwangsmassnahmen gegenüber Myanmar, mit Ausnahme des Rüstungs- und Repressionsgüterembargos, aufgehoben. Die Verordnung tritt am 10. Mai 2012 in Kraft. Bereits anlässlich seiner Sitzungen vom 18. und 25. April 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen gegenüber Myanmar zu lockern und die Umsetzung in die Wege zu leiten; das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wurde beauftragt, dem Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar vorzulegen.
Die EU hatte am 26. April 2012 beschlossen, die Sanktionen gegenüber Myanmar, ebenfalls mit Ausnahme des Rüstungsbereichs, zu suspendieren. Auch andere Staaten wie Norwegen und Kanada hoben ihre Sanktionen gegenüber Myanmar ganz oder teilweise auf.
Der Bundesrat begrüsst die in den letzten Monaten verzeichneten positiven Entwicklungen in Myanmar. Mit der teilweisen Aufhebung der Sanktionen will der Bundesrat die Reformbestrebungen unterstützen. Falls sich die politische Situation im Land jedoch wesentlich verschlechtern sollte, ist der Bundesrat bereit, die Zwangsmassnahmen gegenüber Myanmar im Einklang mit den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz wieder zu verschärfen.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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