Sanktionen gegenüber Guinea-Bissau

Bern, 01.06.2012 - Der Bundesrat hat am 1. Juni 2012 den Erlass von Sanktionen gegenüber der Putschregierung von Guinea-Bissau beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2048 (2012) des UNO-Sicherheitsrates um. Zusätzlich hat die Schweiz, parallel zur EU, gegenüber dem Militärkommando in Guinea-Bissau auch Finanzsanktionen verhängt.

Nach dem Militärputsch vom 12. April 2012 in Guinea-Bissau hatte der UNO-Sicherheitsrat am 18. Mai 2012 mit Resolution 2048 (2012) Reisesanktionen gegenüber Generalstabschef Antonio Injai und vier weiteren führenden Mitgliedern des Militärkommandos verhängt. Die EU hatte bereits am 3. Mai 2012 eine Einreisesperre sowie Finanzsanktionen gegenüber sechs führenden Mitgliedern des Militärkommandos beschlossen.

Mit dem Beschluss vom 1. Juni 2012 setzt der Bundesrat die völkerrechtlich verbindlichen Bestimmungen von Resolution 2048 (2012) um. Darüber hinaus wurden, wie in der EU, gegenüber den führenden Mitgliedern des Militärkommandos Finanzsanktionen verhängt. Die Massnahmen treten am 2. Juni in Kraft.

Der Bundesrat unterstützt die Forderung des UNO-Sicherheitsrates, dass das Militärkommando die Macht abzugeben hat, die verfassungsmässige Ordnung wieder herzustellen ist und demokratische Wahlprozesse zu respektieren sind.

Die westafrikanische Republik Guinea-Bissau gehört zu den am wenigsten entwickelten Ländern weltweit. Seit seiner Unabhängigkeit von Portugal im Jahr 1974 zeichnet sich das Land durch eine chronische Instabilität aus. Insbesondere in den letzten Jahren kam es vermehrt zu Putschversuchen und politischen Morden, hinter welchen Machtkämpfe um die Kontrolle des Drogenhandels vermutet werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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