Das Freihandelsabkommen EFTA-Montenegro tritt am 1. September 2012 in Kraft

Bern, 26.07.2012 - Das Freihandelsabkommen EFTA-Montenegro zwischen der Schweiz und Montenegro wird am 1. September 2012 in Kraft treten. Das Abkommen, dem die Eidgenössischen Räte im März 2012 zugestimmt haben, wird die Zölle auf Industrieerzeugnisse und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte beseitigen beziehungsweise reduzieren. Dieses Abkommen wird zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen der Vertragspartner beitragen.

Das Freihandelsabkommen (FHA) wird Ausfuhren mit Schweizer Ursprung den Zugang zum montenegrinischen Markt verbessern und die weitgehende Beseitigung der gegenwärtigen Diskriminierungen ermöglichen, welche sich auf diesem Markt durch das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) mit der EU ergeben.

Konkret werden ab dem 1. September 2012 die bisher von Montenegro auf Industrieerzeugnisse mit Schweizer Ursprung erhobenen Zölle beseitigt. Bis Ende 2012 profitieren die Schweizer Exporteure von einer vorteilhafteren Situation als ihre EU-Hauptkonkurrenten, danach werden sie sich mit diesen auf gleichem Niveau befinden. Nach einer Übergangsperiode, die am 31. Dezember 2014 endet, wird die Schweiz ebenfalls für alle landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse einen zollfreien Zugang zum montenegrinischen Markt erhalten. Die Schweiz wird auch in den Genuss von Zollkonzessionen auf gewissen unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, insbesondere Käsespezialitäten, kommen.

Im Gegenzug beseitigt die Schweiz mit Ausnahme einiger Produkte, die als Futtermittel verwendet werden können, alle Zölle auf Industrieerzeugnisse mit montenegrinischem Ursprung. Zudem gewährt die Schweiz einen präferenziellen Marktzugang für gewisse Landwirtschaftsprodukte, die für Montenegro von besonderem Interesse sind, namentlich Pilze, Oliven, Pfirsichen und Nektarinen sowie verschiedene Beeren wie Himbeeren und Brombeeren.

Durch das FHA EFTA-Montenegro setzt die Schweiz ihre Politik zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und einer Integration der Staaten der Westbalkanregion in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fort, die bereits zum Abschluss der FHA EFTA-Mazedonien (2000), EFTA-Kroatien (2001), EFTA-Serbien (2009) und EFTA-Albanien (2009) geführt hatte. 2011 beliefen sich die Schweizer Ausfuhren nach Montenegro auf 10,8 Millionen Franken gegenüber zirka 1 Million Franken Einfuhren.

Das Freihandelsabkommen EFTA-Montenegro ist am 14. November 2011 von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdeparte-ments, und den zuständigen Vertretern der anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie von Montenegro in Genf unterzeichnet worden. Zusammen mit dem Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen und dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, die bereits in Kraft sind, werden die Schweiz und Montenegro mit diesem Abkommen über eine zeitgemässe Instrumentenpalette zur Weiterentwicklung ihrer Wirtschaftsbeziehungen verfügen.


Adresse für Rückfragen

Hanspeter Tschäni, Botschafter, Stellvertreter Leistungsbereichsleiter Aussenwirtschaftliche Fachdienste, SECO, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 079 408 69 07

Jean-Pierre Lattion, Stv. Ressortleiter Internationaler Warenverkehr, SECO, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 031 323 11 22 (Fragen zu Warenverkehr und Landwirtschaftsprodukten)


Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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Letzte Änderung 30.01.2024

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