Verschärfung der Sanktionen gegenüber Nordkorea

Bern, 03.07.2013 - Der Bundesrat hat am 3. Juli 2013 die Sanktionen gegenüber Nordkorea in verschiedenen Bereichen verschärft. Er setzt damit Resolution 2094 (2013) des UNO-Sicherheitsrats um. Die neuen Bestimmungen treten am 4. Juli 2013 in Kraft.

Gemäss der angepassten Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea gelten die Finanzsanktionen (Einfrieren von Vermögenswerten) für einen erweiterten Personenkreis. Zudem untersagt die Verordnung das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Zurverfügungstellen von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem nordkoreanischen Nuklear- oder Raketenprogramm und anderen verbotenen Aktivitäten. Gelder, die einen Zusammenhang mit dem nordkoreanischen Nuklear- oder Raketenprogramm oder anderen verbotenen Aktivitäten aufweisen, werden eingefroren. Der von der Ein- und Durchreisesperre betroffene Personenkreis wurde ebenfalls ausgeweitet. Schliesslich wurde die Liste von verbotenen Gütern, welche im Nuklear- und Raketenbereich verwendet werden können, sowie die Liste von Luxusgütern, die nicht nach Nordkorea exportiert werden dürfen, ergänzt.

Aufgrund des nordkoreanischen Nukleartests am 12. Februar 2013 nahm der UNO-Sicherheitsrat am 7. März 2013 die Resolution 2094 (2013) an, mit welcher die Massnahmen gegenüber Nordkorea weiter verschärft wurden. Mit der angepassten Verordnung setzt die Schweiz diese Beschlüsse um.

Der UNO-Sicherheitsrat hatte aufgrund des nordkoreanischen Nuklearprogramms bereits früher Sanktionsmassnahmen gegenüber diesem Land ergriffen. Der Bundesrat verabschiedete am 25. Oktober 2006 die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea, welche seither mehrmals verschärft wurde. Damit setzt die Schweiz die Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013) und 2094 (2013) des UNO-Sicherheitsrats um.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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