Aufhebung bisher suspendierter Sanktionen gegenüber Iran

Bern, 12.08.2015 - Der Bundesrat begrüsst das am 14. Juli 2015 abgeschlossene Abkommen zwischen den E3/EU+3 (China, Russland, USA, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien) und Iran zur Klärung des Nuklearstreits, das neue politische und wirtschaftliche Perspektiven auch im bilateralen Verhältnis zu Iran eröffnet. Angesichts dieses wichtigen Wendepunkts im 12-jährigen Nuklearstreit, hat er am 12. August 2015 beschlossen, diejenigen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran aufzuheben, die seit Januar 2014 suspendiert waren, und eine neue Ausnahmebestimmung zu erlassen. Die Verordnungsänderung tritt am 13. August 2015 in Kraft. Mit dem heutigen Schritt drückt der Bundesrat seine Unterstützung im Hinblick auf die Umsetzung des Nuklearabkommens aus. Gleichzeitig signalisiert er sein Interesse an einer Vertiefung der bilateralen Beziehungen mit Iran.

Anlässlich seiner Sitzung vom 12. August 2015 hat der Bundesrat entschieden, das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern aufzuheben. Ebenso wurde die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen abgeschafft. Im Finanzbereich wurden die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht. Diese genannten Massnahmen waren bereits seit dem 30. Januar 2014 suspendiert. Zusätzlich wird eine neue Ausnahmebestimmung eingeführt, durch welche Aktivitäten zur Umsetzung der UNO-Sicherheitsratsresolution 2231 bewilligt werden können. Zu diesem Zweck wird die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran angepasst.

Mit dem heutigen Entscheid bekräftigt der Bundesrat seine Unterstützung am laufenden Umsetzungsprozess des Nuklearabkommens und sein Vertrauen in die konstruktiven Absichten der Verhandlungsparteien. Der Bundesrat unterstreicht damit auch, dass die über Jahre aufgebaute und gepflegte Positionierung der Schweiz gegenüber Iran nun dazu genutzt werden soll, um einen breiten politischen und wirtschaftlichen Austausch mit Iran zu fördern. Die Schweiz hat gegenüber Iran in den letzten Jahrzehnten eine konstante, neutrale und ausgewogene Politik betrieben. Mitbedingt durch das Schutzmachtmandat der USA hat sie sich stets für den Dialog eingesetzt und Kommunikationskanäle jederzeit offengehalten. Gleichzeitig hat die Schweiz ihre eigenen Wertvorstellungen und Ansichten stets klar vertreten. Die Schweiz wird heute in Iran als verlässlicher und glaubwürdiger Gesprächspartner wahrgenommen.

Die E3/EU+3 und Iran haben am 14. Juli 2015 den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) verabschiedet. Dieser sieht umfassende Massnahmen Irans zur Begrenzung und Kontrolle seines Nuklearprogramms und im Gegenzug einen Abbau von UNO-, EU- und US-Sanktionen gegenüber Iran vor. Das Abkommen, welches am 20. Juli 2015 vom UNO-Sicherheitsrat mit der Resolution 2231 bestätigt wurde, legt den Grundstein für die umfassende Beilegung des Nuklearstreits. Sobald das Abkommen in Kraft getreten und Iran seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, sollen am Implementierungstag der Grossteil der internationalen Sanktionen fallen.

Im Nachgang zum Abkommen haben die EU und die USA beschlossen, die bestehende punktuelle Suspendierung von Massnahmen fortzuführen. Der Bundesrat wird die Umsetzung des JCPOA verfolgen und die Schweizer Massnahmen anpassen. Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleiben momentan weiter in Kraft. Sollte die Umsetzung des Abkommens scheitern, behält sich der Bundesrat vor, die aufgehobenen Massnahmen erneut einzuführen.

Gleichzeitig mit dem Bundesratsbeschluss vom 12. August 2015 hat das WBF den Anhang 6 derselben Verordnung geändert. Dabei wurden acht Personen und Organisationen aus dem Anhang 6 gelöscht und zwei Einträge geändert.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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